HCI Exklusiv Multipurpose Quartett: Insolvenzverfahren über Fondsgesellschaften eröffnet
http://www.grprainer.com/HCI-Schiffsfonds-und-Flottenfonds.html Über die vier Schiffsgesellschaften, in die der Dachfonds HCI Exklusiv Multipurpose Quartett investierte, wurde am Amtsgericht Hamburg das Insolvenzverfahren eröffnet.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Bereits im März war der Insolvenzantrag für die Gesellschaften gestellt worden. Ende Oktober wurde das Hauptinsolvenzverfahren über die Gesellschaften Erste MLB Bulktransport GmbH & Co.KG (Az.: 67a IN 118/14), Zweite MLB Bulktransport GmbH & Co.KG (Az.: 67g IN 100/14), Dritte MLB Bulktransport GmbH & Co.KG (Az.: 67a IN 120/14) und Vierte MLB Bulktransport GmbH & Co.KG (Az.: 67g IN 101/14) eröffnet. Betroffen sind die Mehrzweckfrachter Joerg N., Christoph M., Tim B. und Rene A.
In die vier Schiffsbeteiligungen hatte der erst 2009 aufgelegte Dachfonds HCI Exklusiv Multipurpose Quartett investiert. Für die Anleger verlief ihre Beteiligung allerdings eher enttäuschend. Die erhofften Ausschüttungen blieben aus und schon 2011 musste ein Sanierungskonzept aufgelegt werden. Nun ist es für die Anleger noch dicker gekommen. Denn nach der Eröffnung der Insolvenzverfahren müssen sie den Totalverlust ihres investierten Geldes befürchten.
In dieser schwierigen Situation können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Anspruchsgrundlage kann zum Beispiel eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Denn zu einer ordnungsgemäßen Anlageberatung gehört auch eine umfassende Aufklärung über die Risiken der Kapitalanlage. Da der Dachfonds erst 2009 nach Ausbruch der Finanzkrise aufgelegt wurde, wäre diese Risikoaufklärung umso wichtiger gewesen, da die Auswirkungen auf die globale konjunkturelle Entwicklung bereits absehbar waren. In Folge der Finanzkrise geriet die Schifffahrt auch in eine nach wie vor anhaltende Krise. Aufgebaute Überkapazitäten und sinkende Charterraten führten dazu, dass etliche Schiffsfonds in eine wirtschaftliche Schieflage gerieten und z.T. Insolvenz anmelden mussten. Für die Anleger kann am Ende der Totalverlust des investierten Geldes stehen. Dennoch wurden Schiffsfonds auch an sicherheitsorientierte Anleger vermittelt. Bei einer solchen Falschberatung kann Schadensersatz geltend gemacht werden.
Darüber hinaus hätten die vermittelnden Banken nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch ihre Rückvergütungen (Kick-Backs) offen legen müssen.
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