Freiheitsstrafen bei Steuerhinterziehung in sechsstelliger Höhe – Selbstanzeige
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Ab einer Steuerhinterziehung in Höhe von 100.000 Euro kann Betroffenen schon die Verurteilung zu einer Haftstrafe drohen. Ausweg bleibt die Selbstanzeige (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html).
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Wer Steuern hinterzieht oder Schwarzgeld vor dem Fiskus verbirgt, treibt ein riskantes Spiel. Wird die Steuerhinterziehung entdeckt, drohen drastische Strafen. Das Spektrum reicht von Geldstrafen bis Freiheitsstrafen. Letztere können schon bei einer Hinterziehungssumme im sechsstelligen Bereich drohen. Zwar gibt es keine exakte Richtschnur, ab welchem Hinterziehungsbetrag eine Gefängnisstrafe droht. Der Bundesgerichtshof stellte jedoch klar, dass bei einer Steuerhinterziehung im sechsstelligen Bereich eine Geldstrafe alleine nicht mehr ausreichend sei. Bei Hinterziehungssummen ab einer Million Euro könne eine Haftstrafe, laut BGH, auch nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden. Maßgeblich sei jedoch immer der Einzelfall.
Im Falle einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung auf ein mildes Urteil zu hoffen, ist jedoch ein Spiel mit dem Feuer. Deutlich sicherer ist es, durch eine strafbefreiende Selbstanzeige einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung zu entgehen. Zumal das Risiko, dass die Tat entdeckt wird, kontinuierlich steigt. Ist die Steuerhinterziehung erst aufgeflogen, ist es für die Selbstanzeige zu spät. Daher sollten Betroffene rechtzeitig handeln. Angesichts des automatischen Informationsaustausches von Bankdaten ab 2017 wird die Zeit für die Selbstanzeige langsam knapp. Spätestens dann sind unversteuerte Einkünfte auf Auslandskonten kaum noch vor dem Fiskus zu verbergen.
Auch wenn die Zeit knapp wird, sollte eine Selbstanzeige nicht überhastet gestellt werden. Damit die Selbstanzeige strafbefreiend wirken kann, muss sie nicht nur rechtzeitig erfolgen, sondern auch vollständig und fehlerfrei sein. Die komplexen Anforderungen sind dabei für den Laien kaum zu überblicken und noch weniger zu erfüllen. Daher sollte eine Selbstanzeige auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe von Musterformularen verfasst und darauf gehofft werden, dass die Angaben den Ansprüchen genügen. Fehler sind auf diese Weise quasi vorprogrammiert und im Ergebnis misslingt dadurch die Selbstanzeige.
Sicherer ist es, im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater zu beauftragen. Sie können jeden Fall individuell beurteilen und wissen, welche Angaben die Selbstanzeige enthalten muss, damit sie strafbefreiend wirken kann.
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
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