Besonderer Kündigungsschutz von Betriebsratsmitgliedern

Besonderer Kündigungsschutz von Betriebsratsmitgliedern

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen.

Besonderer Kündigungsschutz von Betriebsratsmitgliedern

Arbeitsrecht

Besonderer Kündigungsschutz im Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht gibt es eine Reihe von Personengruppen, die verglichen mit den allgemeinen Regelungen einen besonderen, gesteigerten Kündigungsschutz genießen. Dazu zählen auch Betriebsratsmitglieder. Ihnen soll dadurch ermöglicht werden, ihren Aufgaben nachgehen zu können, ohne sich um den Verlust ihres Arbeitsplatzes sorgen zu müssen.

Kündigungsschutz von Betriebsratsmitgliedern

Die Kündigung eines Mitglieds eines Betriebsrats ist unzulässig, es sei denn, dass Tatsachen vorliegen, die den Arbeitgeber zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigen, und dass die nach § 103 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) erforderliche Zustimmung des Betriebsrats vorliegt oder durch gerichtliche Entscheidung ersetzt ist.

Zustimmung des Betriebsrats bei Kündigung von Betriebsratsmitgliedern

Gemäß § 103 BetrVG bedarf die außerordentliche Kündigung von Mitgliedern des Betriebsrats der Zustimmung des Betriebsrats. Verweigert der Betriebsrat seine Zustimmung, so kann das Arbeitsgericht sie auf Antrag des Arbeitgebers ersetzen, wenn die außerordentliche Kündigung unter Berücksichtigung aller Umstände gerechtfertigt ist.

Nachwirkender Kündigungsschutz

Nach Beendigung der Amtszeit ist die Kündigung eines Mitglieds eines Betriebsrats innerhalb eines Jahres vom Zeitpunkt der Beendigung der Amtszeit an unzulässig, es sei denn, dass Tatsachen vorliegen, die den Arbeitgeber zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigen. Eine Ausnahme davon besteht jedoch dann, wenn die Beendigung der Mitgliedschaft auf einer gerichtlichen Entscheidung beruht.

Kündigungsschutz auch für Mitglieder des Wahlvorstandes und Wahlbewerber

Der beschriebene Kündigungsschutz greift grundsätzlich auch zugunsten von Mitgliedern des Wahlvorstandes vom Zeitpunkt ihrer Bestellung an bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses. Gleiches gilt für Wahlbewerber vom Zeitpunkt der Aufstellung des Wahlvorschlags an bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses. Eine Kündigung kommt demnach wiederum nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes und der Zustimmung des Betriebsrats in Betracht.

Wo finden Sie weitere Informationen zum Thema Kündigung und Aufhebungsvertrag

Hier finden Sie als Arbeitnehmer alle Informationen zum Thema Kündigungsschutzklage: www.kuendigungsschutzklage-anwalt.de Hier finden Sie als Arbeitnehmer alle Informationen zum Thema Kündigung, Aufhebungsvertrag und sonstige Beendigung des Arbeitsverhältnisses: www.kuendigungen-anwalt.de

Was wir für Sie tun können

Wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber deutschlandweit im Zusammenhang mit dem Abschluss von arbeitsrechtlichen Aufhebungsverträge, Abwicklungsverträgen und dem Ausspruch von Kündigungen.

Besprechen Sie Ihren Fall zunächst mit dem Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rufen Sie Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an und besprechen Sie zunächst telefonisch, kostenlos und unverbindlich die Erfolgsaussichten eines Vorgehens im Zusammenhang mit der Kündigung oder dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages. Wie hoch sind Ihre Chancen? Wie hoch sind Ihre Risiken? Und welche Fristen gibt es zu beachten.

14.8.2017

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com

Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de

Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam

Kontakt
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Prenzlauer Allee 189
10405 Berlin
030 4000 4999
berlin@recht-bw.de
http://www.recht-bw.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


CAPTCHA-Bild
Bild neu laden