RAL-Gütezeichen machen Angebote überschaubar sup.- Wertvolle Orientierungshilfe für Verbraucher bieten seit fast 90 Jahren die RAL-Gütezeichen…
Schlagwort: verbraucherschutz
20 Jahre Dachverband Geistiges Heilen e. V.
Verbraucherschutz und Engagement für Heiler im Gesundheitswesen (Bildquelle: DGH e. V.) (Baden-Baden) Der Dachverband Geistiges Heilen…
Kennzeichnung für den Verbraucherschutz:
RAL-Gütezeichen Energiehandel schafft Transparenz sup.- Der Geheimtipp aus der Nachbarschaft auf einen besonders günstigen Brennstoffhändler führt…
Deutscher Verbraucherschutzring e.V. weiter auf Erfolgskurs
Der DVS hilft geschädigten Kapitalanlegern Erfurt, 8. Januar 2015. “Rund 22.000 Menschen besuchten im vergangenen Jahr…
Verbraucherschutz oder Regulierungswahn:
Was macht eigentlich das Bundeskartellamt? Foto: Fotolia (No. 5173) sup.- Zeitungsleser stoßen immer häufiger bei der…
Initiative des BfI: Mehr Klarheit beim Handel mit Fahrzeugen innerhalb der EU
Für mehr Verbraucherschutz: Der Bundesverband freier Kfz-Importeure (BfI) arbeitet an einem neuen Musterkaufvertrag für die einheitliche…
Bundesgerichtshof (BGH): Darlehensbearbeitungsgebühren ab 2004 können zurückgefordert werden
Rückforderungsansprüche von Verbrauchern bei Darlehensverträgen: Verjährungsfrage verbraucherfreundlich gelöst Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, Röhlke Rechtsanwälte Berlin Mit Urteil…
Das Ende des Laufstegs: Modeunternehmen Rena Lange insolvent
Eine Information des Deutschen Verbraucherschutzrings e.V. (DVS) Der DVS hilft geschädigten Kapitalanlegern 28. Oktober 2014. Mit…
Geistiges Heilen erfährt immer mehr öffentliches Interesse
Dachverband Geistiges Heilen e. V. bietet Verbraucherschutz Der DGH bietet auch auf Messen und Kongressen Informationen…
EuGH zu den Rechten von Lebensversicherungskunden
Mit Urteil vom 19.12.2013 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Rechte von Lebensversicherungskunden mit Altverträgen, d.h.…
Ein Rohstoff, unzählige Anwendungen:
Erdölprodukte und Verbraucherschutz Foto: Fotolia (No. 5103) sup.- Was haben Benzin und Lippenstift oder Nylonstrümpfe, Babywindeln…
Verbraucherschutz 2.0
Berlin, 09. Juli 2014 -Weder Versicherungen, Banken noch Vermittler werden ihrer Pflicht gerecht, Anlageberatungen umfassend zu…
Honorarberater-Konferenz in Frankfurt: Erfolgreiches Format mit Netzwerk-Charakter
Die Zahl der Honorarberater wird sich versechsfachen Die Honorarberater-Konferenz in Frankfurt Bislang verfügten Honorarberater über keine…
BGH fällt Entscheidung: Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite nicht statthaft
Seit dem 13.05.2014 ist es amtlich: Kreditkunden, die Ihren Kreditvertrag 2011 oder später geschlossen haben, können…
Kann ich den Reisevertrag widerrufen?
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Die Buchung einer Reise sollte wohlüberlegt sein, denn in den meisten Fällen haben Reisende kein Widerrufsrecht. Reiseverträge haben einen bindenden Effekt, das heißt die damit verbundenen Verpflichtungen sind zu erfüllen und der Reisepreis muss bezahlt werden.
Bestände ein Widerrufsrecht, könnte ein Reisender die Bindungswirkung seiner eigenen Erklärung ohne Verpflichtungen auflösen, was hieße, dass der Reiseveranstalter keine Ansprüche auf Zahlung hat.
Der Widerruf von Reiseverträgen ist nur in zwei Ausnahmefällen möglich:
Wenn ein Reiseveranstalter vor oder gleichzeitig mit der Willenserklärung des Reisenden (also der Bestätigung eines Angebots) einen Widerruf empfängt, ist dieser wirksam.
Ein wirksamer Widerruf ist jedoch kaum umsetzbar, da durch elektronische und telefonische Buchungen keine Zeit zwischen Abgabe und Empfangen der Buchungsbestätigung liegt.
Lediglich wenn diese per Post versendet wird, kann ein sofortiger Anruf oder eine Email an den Reiseveranstalter einen Widerruf wirksam machen.
Ein weiterer Ausnahmefall ist der Widerruf aufgrund von Verbraucherschutzregeln, die im Falle von Haustürgeschäften, Verbraucherkreditgeschäften und Fernabsatzgeschäften in Kraft treten. Da Urlaube eher selten zu den ersten zwei Geschäften zählen, sind diese Regeln für Reisende nicht nützlich.
Der Fall von Fernabsatzgeschäften trifft zwar auf Buchungen per Post, Telefon oder Internet zu, sodass ein Widerrufsrecht innerhalb von 14 tagen theoretisch gelten würde, dieses wird jedoch durch § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB im Falle von Dienstleistungen im Bereich Tourismus aufgehoben.
Grundsätzlich gilt also: Reisende haben im Regelfall kein Recht auf Widerruf. Sie sind lediglich durch das Recht auf Stornierung, Rücktritt und Umbuchungen geschützt, dessen Bedingungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters festgelegt sind. Es ist also wichtig zu wissen, dass die Buchung einer Reise bindend ist und ein Widerruf nur in seltenen Fällen und kurz nach der Buchung möglich ist. Auch wenn besonders Internetangebote verlockend schnell gebucht werden können, sollte man sich als Reisender ausführlich über die Leistungen informieren und keine vorschnelle Entscheidung treffen.Es immer schade, eine Reise verfallen zu lassen, auch wenn es nur ein günstiger Kurztrip ist.
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Welches Widerrufsrecht gilt bei Reisen?
Der Familienurlaub ist grade gebucht und nun fragen die Nachbarn, ob man nicht gemeinsam auf einen Campingplatz fahren will. Schnell soll der Vertrag widerrufen werden, doch geht das überhaupt?
Hat man erst einmal einen Vertrag abgeschlossen, ist es schwierig diesen wieder auf zu lösen, denn ein 14- tägiges Widerrufsrechts wie bei Internetverkäufen besteht bei Reiseverträgen nicht. So verlockend Last- Minute Schnäppchen und spontane Kurztrips auch sind, eine Buchungsentscheidung sollte gut durchdacht sein.
Es gibt zwei Ausnahmenfälle, bei denen der Widerruf einer Reise gültig wird:
Ein wirksamer Widerruf entsteht dann, wenn dem Reiseveranstalter vor oder gleichzeitig mit der Buchungsbestätigung darüber informiert wird, dass ein Widerruf vorliegt. Dies ist in der Realität kaum umsetzbar, da eine Buchung per Telefon oder im Internet ein sofort ein gültiger Vertrag besteht. Nur wenn die Vertragsbestätigung per Post versendet wird, kann ein Reisender per Telefon oder Email einen Widerruf bekunden, der den Reiseveranstalter dann eher erreicht als die Buchungsbestätigung.
Um Verbraucher zu schützen, existieren Verbraucherschutzregeln, die im Falle von Haustürgeschäften, Verbraucherkreditgeschäften und Fernabsatzgeschäften gelten. Pauschalreisen, Kurztrips oder auch Hotelübernachtungen zählen in den wenigsten Fällen zu Haustür- und Verbraucherkreditgeschäften, sodass diese Regeln keine Anwendung finden. Buchungen per Telefon oder im Internet sind typische Fernabsatzgeschäfte, doch §312 b Abs.3 Nr.6 BGB schließt den Widerruf bei Fernabsatzgeschäften im Fall von Unterbringung, Beförderung, Beköstigung und Freizeitgestaltung aus.
In der Regel haben Reisende kein Recht auf Widerruf des Reisevertrags und sind an den Vertrag gebunden. Es besteht zwar jeder Zeit die Möglichkeit eine Reise zu stornieren, dies ist jedoch mit hohen Stornogebühren verbunden. Egal ob Pauschalreise, Wellness- Wochenende oder Städtetrip: Das Einwilligen in einen Reisevertrag sollte nicht spontan und ohne Nachdenken erfolgen, damit der Reisende seine Entscheidung im Nachhinein nicht bereut.
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