Was macht eigentlich das Bundeskartellamt?
sup.- Zeitungsleser stoßen immer häufiger bei der Lektüre des Wirtschaftsteils auf die Aktivitäten dieser Institution: Das Bundeskartellamt ist dort inzwischen nahezu täglich mit kleineren oder größeren Meldungen vertreten. Oft geht es dann um Unternehmensfusionen oder geplante Übernahmen auf überregionaler Ebene – und um die Frage, wie diese Vorgänge von der Bonner Behörde bewertet werden. Denn die Verteidigung freier Wettbewerbsstrukturen in der Wirtschaft gehört zu den Kernaufgaben des Amtes. Kritiker sprechen jedoch angesichts der vielfältigen Ermittlungen und der allerorten vermuteten Verdachtsfälle für verbotene Absprachen auch von einer Überregulierung durch die Wettbewerbshüter. Aber für was genau ist das Bundeskartellamt eigentlich zuständig? Das lässt sich mit vier thematischen Schwerpunkten beantworten:
In den Abteilungen für Fusionskontrolle wird darauf geachtet, dass durch Zusammenschlüsse keine marktbeherrschende Stellung eines einzelnen oder einiger weniger Unternehmen entsteht. Der Fortbestand der Wettbewerbssituation soll den Verbrauchern die Chance zur Auswahl sichern. Hat ein Unternehmen jedoch bereits eine gewisse Marktmacht, dann wird dieser Wirtschaftsbereich von der Missbrauchsaufsicht des Kartellamts besonders überwacht. Der Vergaberechtsschutz kontrolliert, ob bei der Auftragsvergabe durch die öffentliche Hand alle wettbewerbsrechtlichen Vorschriften eingehalten werden.
Die Kartellverfolgung soll verhindern, dass Preis- oder Quotenabsprachen bzw. eine unzulässige Aufteilung von Märkten den Wettbewerb verzerren oder außer Kraft setzen. Dieser Teil der Kartellamtsaktivitäten ist am ehesten in den Medien präsent. Allerdings wird die Durchführungsweise inzwischen von vielen Beobachtern kritisch hinterfragt. Denn vage Anschuldigungen aufgrund einer Art Kronzeugenregelung sowie verhängte Bußgelder in Millionenhöhe für lediglich vermutetes Absprache-Potenzial führen nicht selten zu jahrelangen Gerichtsprozessen durch mehrere Instanzen. Vor allem mittelständische Unternehmen können durch solche Marathon-Verfahren wirtschaftlich längst ruiniert sein, bevor juristisch ihre Unschuld bestätigt wird.
Fragwürdig erscheint auch die Tendenz mancher Kartellamtsbescheide, die offensichtlich davon ausgehen, dass die Wünsche und Bedürfnisse der Verbraucher grundsätzlich nur vom jeweils kostengünstigsten Anbieter befriedigt werden können. Die Kritik an dieser Vorgehensweise wird in dem aktuellen Fachbuch “Wirtschaft im Würgegriff / Wie das Kartellamt Unternehmen blockiert” von Detlef Brendel und Florian Josef Hoffmann (Campus Verlag, ISBN 978-3-593-50150-5) auf den Punkt gebracht: “Wer eine derart auf den Preis fokussierte Sicht vertritt”, so heißt es dort, “der kann unmöglich verstehen, dass beispielsweise die Preise eines serviceorientierten Anbieters, also der Preis für ein Produkt plus Dienstleistungen, nicht mit dem reinen Produktpreis eines anderen Anbieters, der keine Zusatzleistungen erbringt, verglichen werden können.” Die behördlich verordneten Preissenkungen könnten Deutschland nach Ansicht der Autoren bald zu einer Service-Wüste machen – zu einem “Discountry”, in dem qualitativ hochwertige Produkte und Dienstleistungen gegen Discount-Angebote keine Chance mehr haben. Den Wettbewerb stärken solche amtlichen Initiativen nämlich nicht – ganz im Gegenteil.
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