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Schlagwort: kurzreise
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Die wundersame Wirkung von Lavendel
Mit Lavendel verbinden wir einen angenehm leichten Duft von Frische, endlose Felder in Frankreich und kleine zart lila Blüten. Die kleine Pflanze ist nicht nur ein beliebtes Duftmittel in Parfums, Lotionen und Ölen oder als Raumduft, sondern dient auch als Gewürz der mediterranen Küche. Schon die Römer entdeckten die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten von Lavendel und setzten ihn als Badezusatz ein, um ihr Wohlbefinden zu steigern. Deshalb hat das Wort auch seinen Ursprung im Lateinischen, denn „lavare“ bedeutet übersetzt „waschen“. Im 12. Jahrhundert entdeckte man die Heilkraft der Pflanze und setzte Lavendel fortan das Mittel gegen Anspannung, Nervosität, Schlaflosigkeit, Migräne und Angstzustände ein. Lavendel ist nicht nur entspannend und beruhigend, sondern hat auch eine entzündungshemmende Wirkung und hilft somit bei Hautreizungen.
Die Wellness- Branche hat Lavendel längst für sich entdeckt: Der liebliche Duft und seine entspannende Wirkung auf den Körper machen ihn zum optimalen Badezusatz. Egal ob während eines romantischen Kurzurlaubs oder zu Hause – ein 15-20 minütiges Bad im 28-38 Grad warmen Wasser verschafft Ihnen eine Auszeit vom Alltagsstress und wirkt beruhigend auf Körper und Seele.
So ein Lavendelbad zu hause ist schnell zubereitet: für ein paar Euros gibt es in der Drogerie zahlreiche Badesalze und –öle mit Lavendelduft. Wer auf die Kraft der Natur ohne künstliche Zusatzstoffe vertraut, stellt sein Lavendelbad einfach selbst her. Man benötigt lediglich getrocknete Lavendelblüten aus dem Garten oder der Apotheke und ein Leinensäckchen, das man dann mit den Blüten füllt und in das warme Wasser legt.
Ein umfangreiches Entspannungs- und Verwöhnprogramm bietet ein Wellness- Wochenende fernab von allen Sorgen in einem der zahlreichen Wellness- Hotels in Deutschland und Umgebung. Bei einem Lavendelbad oder einer Lavendelmassage können Sie den Alltag vergessen und unbeschwert ein paar Tage ganz für sich verbringen.
Stornogebühren: Wie viel kostet mein Reiserücktritt?
Möchte ein Reisender von seiner gebuchten Reise zurück treten, fallen für ihn wohl oder übel Stornogebühren an. Zum Leidwesen der Reisenden fallen diese meist in hohem Maße aus, besonders wenn der Reiserücktritt kurz vor Antritt der Reise erklärt wird. Je näher die Reise rückt, desto teurer wird es also, sich noch mal um zu entscheiden. Um Reisende vor unverhältnismäßig hohen Stornogebühren zu schützen, hat die Rechtssprechung Stornogebühren von maximal 20 bis 75% des Reisepreises beschlossen.
Die Kosten einer Stornierung hängen von ihrem Zeitpunkt ab:
Bei einem Rücktritt am Tag des Reiseantritts dürfen dem Reisenden höchstens 75% des Reisepreises in Rechnung gestellt werden. Erfolgt die Stornierung innerhalb einer Woche vor dem eigentlichen Reisebeginn, beträgt der maximale Prozentsatz für Stornogebühren 55% des Reisepreises. Innerhalb von zwei Wochen vorher beträgt dieser 50%. Maximal 40% kann der Reisende erwarten, wenn er 15-21 Tage vor der Reise storniert, zwischen 22 und 29 Tagen muss er mit 30% rechnen. Wer mindestens 30 Tage vorher eine Stornierung durchführt, zahlt maximal 20% des Reisepreises.
Diese Regelungen sind nicht nur für Pauschalreisen ins Ausland anwendbar, sondern gelten auch für Kurtrips mit eigener Anreise. Bei Stornierung einer Hotelübernachtung entscheidet zusätzlich die Verpflegung über Höhe der Stornogebühren.
Der Reisende hat die Möglichkeit, Stornogebühren zu verringern oder ganz zu umgehen, wenn er dem Reiseveranstalter nachweist, dass er im Vertrag nicht auf Reiserücktrittsbedingungen hingewiesen wurde oder diese nicht vorhanden sind. Der Reiseveranstalter muss dann einzeln nachweisen, welcher Schaden ihm durch die Nichtleistung entstanden ist und kann keine pauschalen Stornogebühren erheben. Auch wenn bewiesen werden kann, dass ein Hotelzimmer beispielsweise weiter vermietet werden konnte und die Stornierung somit zu keinem Ausfall geführt hat, muss der Reisende weniger oder gar keine Stornierung mehr zahlen.
Die sicherste Variante um sich vor hohen Stornogebühren zu schützen ist eine Reiserücktrittsversicherung, die im Falle von Krankheit, Unfällen und Ähnlichem greift. Diese erhöht zwar zunächst den Reisepreis etwas, vermindert die Kosten eines eventuellen Reiserücktritts jedoch wesentlich.
Wie definiert man einen Reiseveranstalter?
Reiseveranstalter kombinieren zwei oder mehr touristische Leistungen zu einem Leistungspaket, das dann Pauschalreise genannt wird. Dies können All- Inklusive Reisen, Wellness- Trips oder Sportfahrten sein, die mindestens 24 Stunden dauern. Die Leistungen können vom Reiseveranstalter selbst oder von Dritten stammen und müssen nicht zwingend aus Transport und Übernachtung bestehen, sondern können auch Stadtführungen, Eintrittskarten oder Ähnliches beinhalten.
Von großer Bedeutung ist bei Reiseveranstalter die rechtliche Lage, denn sie bieten Reisen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko hin an. Sie sind dazu verpflichtet, Reiseleistungen zu erbringen und haften für Mängel. Für den Fall einer Insolvenz müssen Reiseveranstalter dafür sorgen, dass den Reisenden kein Schaden entsteht, indem sie eine Versicherung abschließen.
Für den Reisenden ist der Reiseveranstalter der Vertragspartner und somit auch Ansprechpartner wegen Mängeln. Da der Reiseveranstalter haftet, reicht es beispielsweise nicht, sich an der Rezeption zu beschweren, wenn man eine Preissenkung aufgrund von Mängeln erzielen möchte.
Um der Haftungspflicht für Reisen zu entgehen, haben einige Reiseveranstalter eine Klausel aufgenommen, die besagt, dass sie nur Vermittler der Reiseleistungen sind. Diese Klausel ist jedoch ungültig, denn Vermittler ist nur, wer Einzelleistungen wie Sportkurse, Konzertkarten oder Tagesausflüge anbietet.
Doch nicht nur TUI, alltours und Co sind Reiseveranstalter. Auch Privatpersonen oder nichtgewerbliche Vereine können als Reiseveranstalter anerkannt werden, wenn sie beispielsweise einen Tanzkurs mit Übernachtung organisieren. In diesem Fall kann der Organisator aber auch nur Vermittler sein, wenn er beispielsweise eine Reise für eine Gruppe bucht, jeder Teilnehmer aber einzeln eincheckt und so einzelne Verträge entstehen. Fordert ein Reisender jedoch die Rückerstattung eines Teils des Reisepreises aufgrund von Beschwerden, ist der Organisierende derjenige, der haftet. Diese Regelung führt dazu, dass viele Lehrer Schulfahrten nicht mehr organisieren möchten, um nicht für Mängel aufkommen zu müssen.
Trend- Lavendelbad
Lavendel – die kleine, strauchige Pflanze mit den lila Blüten scheint ein wahrer Alleskönner zu sein. Sie ist nicht nur als Farbenpracht auf den riesigen Feldern in der Provence zu bewundern, sondern kommt ebenfalls als Gewürz in der mediterranen Küche, als Raumduft oder als Parfum zum Einsatz. Schon seit dem 12. Jahrhundert findet Lavendel außerdem auch als Heilpflanze zahlreiche Anwendungen. Er gilt als entspannend und beruhigend und kann dementsprechend Anspannung, Nervosität, Schlaflosigkeit und Migräne entgegenwirken. Darüber hinaus kann seine entzündungshemmende Wirkung bei Hautreizungen Linderung verschaffen.
Der neue Trend heißt nun: Lavendelbad. Ob im professionellen Wellness Bereich während eines romantischen Kurzurlaubs oder in der heimischen Badewanne, ganz egal. Schon die Römer verwendeten Lavendel als Badezusatz, um seine volle Wirkung zu nutzen und ihr Wohlbefinden zu steigern. Hierdurch erklärt sich auch der Wortursprung vom lateinischen „lavare“ (=waschen). Während eines entspannenden Lavendelbades, welches idealer weise zwischen 15 – 20 min bei 28 bis 38 Grad dauern sollte, kann man voll in den angenehmen Duft eintauchen und sich so eine kleine Auszeit vom stressigen Alltag nehmen.
Wer seinem Badewasser zuhause einen Touch Lavendel hinzufügen möchte, hat mehrere Möglichkeiten: verschiedene Badezusätze wie etwa Lavendelsalze, -öle oder auch Sprudelbäder mit Lavendel gibt es in fast jeder Drogerie zu kaufen. Wer es etwas natürlicher mag, kann sich seinen Badezusatz selber herstellen. Hierfür nimmt man die getrockneten Blüten direkt und gibt diese in einem Leinensäckchen in die Wanne.
Auch im Rahmen von Wochenendreisen in verschiedenen Wellness Hotels gibt es die Möglichkeit, sich mit einem Lavendelbad oder auch Lavendelmassagen verwöhnen zu lassen – die ideale Option für alle, die auf der Suche nach der ultimativen Entspannung sind, denn die Kurzreise kann zusätzlich zu der beruhigende Wirkung von Lavendel, Massagen und anderen kosmetischen Behandlungen, eine noch größere Distanz zum alltäglichen Stress herstellen.
Kann ich den Reisevertrag widerrufen?
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Die Buchung einer Reise sollte wohlüberlegt sein, denn in den meisten Fällen haben Reisende kein Widerrufsrecht. Reiseverträge haben einen bindenden Effekt, das heißt die damit verbundenen Verpflichtungen sind zu erfüllen und der Reisepreis muss bezahlt werden.
Bestände ein Widerrufsrecht, könnte ein Reisender die Bindungswirkung seiner eigenen Erklärung ohne Verpflichtungen auflösen, was hieße, dass der Reiseveranstalter keine Ansprüche auf Zahlung hat.
Der Widerruf von Reiseverträgen ist nur in zwei Ausnahmefällen möglich:
Wenn ein Reiseveranstalter vor oder gleichzeitig mit der Willenserklärung des Reisenden (also der Bestätigung eines Angebots) einen Widerruf empfängt, ist dieser wirksam.
Ein wirksamer Widerruf ist jedoch kaum umsetzbar, da durch elektronische und telefonische Buchungen keine Zeit zwischen Abgabe und Empfangen der Buchungsbestätigung liegt.
Lediglich wenn diese per Post versendet wird, kann ein sofortiger Anruf oder eine Email an den Reiseveranstalter einen Widerruf wirksam machen.
Ein weiterer Ausnahmefall ist der Widerruf aufgrund von Verbraucherschutzregeln, die im Falle von Haustürgeschäften, Verbraucherkreditgeschäften und Fernabsatzgeschäften in Kraft treten. Da Urlaube eher selten zu den ersten zwei Geschäften zählen, sind diese Regeln für Reisende nicht nützlich.
Der Fall von Fernabsatzgeschäften trifft zwar auf Buchungen per Post, Telefon oder Internet zu, sodass ein Widerrufsrecht innerhalb von 14 tagen theoretisch gelten würde, dieses wird jedoch durch § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB im Falle von Dienstleistungen im Bereich Tourismus aufgehoben.
Grundsätzlich gilt also: Reisende haben im Regelfall kein Recht auf Widerruf. Sie sind lediglich durch das Recht auf Stornierung, Rücktritt und Umbuchungen geschützt, dessen Bedingungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters festgelegt sind. Es ist also wichtig zu wissen, dass die Buchung einer Reise bindend ist und ein Widerruf nur in seltenen Fällen und kurz nach der Buchung möglich ist. Auch wenn besonders Internetangebote verlockend schnell gebucht werden können, sollte man sich als Reisender ausführlich über die Leistungen informieren und keine vorschnelle Entscheidung treffen.Es immer schade, eine Reise verfallen zu lassen, auch wenn es nur ein günstiger Kurztrip ist.
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Welches Widerrufsrecht gilt bei Reisen?
Der Familienurlaub ist grade gebucht und nun fragen die Nachbarn, ob man nicht gemeinsam auf einen Campingplatz fahren will. Schnell soll der Vertrag widerrufen werden, doch geht das überhaupt?
Hat man erst einmal einen Vertrag abgeschlossen, ist es schwierig diesen wieder auf zu lösen, denn ein 14- tägiges Widerrufsrechts wie bei Internetverkäufen besteht bei Reiseverträgen nicht. So verlockend Last- Minute Schnäppchen und spontane Kurztrips auch sind, eine Buchungsentscheidung sollte gut durchdacht sein.
Es gibt zwei Ausnahmenfälle, bei denen der Widerruf einer Reise gültig wird:
Ein wirksamer Widerruf entsteht dann, wenn dem Reiseveranstalter vor oder gleichzeitig mit der Buchungsbestätigung darüber informiert wird, dass ein Widerruf vorliegt. Dies ist in der Realität kaum umsetzbar, da eine Buchung per Telefon oder im Internet ein sofort ein gültiger Vertrag besteht. Nur wenn die Vertragsbestätigung per Post versendet wird, kann ein Reisender per Telefon oder Email einen Widerruf bekunden, der den Reiseveranstalter dann eher erreicht als die Buchungsbestätigung.
Um Verbraucher zu schützen, existieren Verbraucherschutzregeln, die im Falle von Haustürgeschäften, Verbraucherkreditgeschäften und Fernabsatzgeschäften gelten. Pauschalreisen, Kurztrips oder auch Hotelübernachtungen zählen in den wenigsten Fällen zu Haustür- und Verbraucherkreditgeschäften, sodass diese Regeln keine Anwendung finden. Buchungen per Telefon oder im Internet sind typische Fernabsatzgeschäfte, doch §312 b Abs.3 Nr.6 BGB schließt den Widerruf bei Fernabsatzgeschäften im Fall von Unterbringung, Beförderung, Beköstigung und Freizeitgestaltung aus.
In der Regel haben Reisende kein Recht auf Widerruf des Reisevertrags und sind an den Vertrag gebunden. Es besteht zwar jeder Zeit die Möglichkeit eine Reise zu stornieren, dies ist jedoch mit hohen Stornogebühren verbunden. Egal ob Pauschalreise, Wellness- Wochenende oder Städtetrip: Das Einwilligen in einen Reisevertrag sollte nicht spontan und ohne Nachdenken erfolgen, damit der Reisende seine Entscheidung im Nachhinein nicht bereut.
Wie hoch dürfen Stornogebühren sein?
Storniert ein Reisender seine Reise aus Gründen, die der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat, fallen vertraglich…
Wer ist eigentlich alles Reiseveranstalter?
Ein Reiseveranstalter ist ein Unternehmen, das mit eigenen Leistungen sowie Leistungen von Dritten bezüglich touristischen Angeboten…
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