Wer ist eigentlich alles Reiseveranstalter?

Ein Reiseveranstalter ist ein Unternehmen, das mit eigenen Leistungen sowie Leistungen von Dritten bezüglich touristischen Angeboten wirbt. Generell gilt, wenn mindestens zwei Hauptleistungen zu einem Leistungspaket verbunden werden, erklärt dies einen zum Reiseveranstalter. Diese Hauptleistungen müssen nicht gezwungenermaßen eine Übernachtung, eine Fahrt oder einen Flug zum Zielort enthalten. Somit müssen auch gemeinnützige Vereine damit rechnen, als Reiseveranstalter behandelt zu werden, wenn sie ihre Leistungen mit weiteren Leistungen wie beispielsweise mit einem Trainingslager kombinieren.

Reiseveranstalter kombinieren Pauschalreisen oder Kurzreisen wobei diese Reisen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko angeboten werden. Zu deren Eigenschaft gehört auch, dass er Eigenverantwortung verspricht und sämtliche Reiseleistungen erbringt. Der Reiseveranstalter haftet für die Mängel der Pauschal- und Kurzreisen. In der Regel ist der Reiseveranstalter Ihr Vertragspartner und somit auch Ihr Ansprechpartner.

Einige Reiseveranstalter haben eine Klausel aufgenommen, um ihre Pflichten als Veranstalter zu umgehen, die besagt, sie seien nur Vermittler der Reiseleistungen. Diese so genannte Klausel, die die Haftung für Pauschal- sowie Kurzreisenmängel ausschließen soll, ist unwirksam. Eine Vermittlung liegt nur dann vor, wenn Einzelleistungen wie beispielsweise Taugeausflug, Skipässe oder Tauchkurse vermittelt werden, nicht aber bei einer Reisegesamtheit.

Allgemein muss ein Reiseveranstalter auch nicht gewerblich handeln. Organisiert beispielsweise jemand einen Kurztrip für einen Kegelclub und beauftragt keinen Veranstalter, so kann er ebenfalls Reiseveranstalter sein. Die Beurteilung der Veranstaltertätigkeit wird hier jedoch nicht so streng genommen. Prinzipiell kann hier auch nur eine tatsächliche Vermittlung von Reiseleistungen vorliegen. Ein Beispiel hierfür ist, dass der Organisator zwar das Hotel bucht, aber jeder Reisende selber eincheckt und seinen Kurzurlaub selber an der Hotelrezeption bezahlt. Der Organisator hat hier keinen Vertrag mit dem Hotel abgeschlossen, sondern jeder einzelne Reisende schließt beim Einchecken einen Vertrag ab.

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