Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Ein aktueller Fall des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 16.09.2015, Aktenzeichen 12 Sa 630/15, zeigt, wie gefährlich für Arbeitnehmer eine private Nutzung des Telefons ist. Einer Bürokauffrau war fristlos gekündigt worden, weil sie in der Pause bei einer kostenpflichtigen Gewinnspielhotline angerufen hatte. Folgende Regeln sollten Arbeitnehmer bei der Benutzung eines Telefons beachten:
Privatnutzung des Telefons nur bei ausdrücklicher Gestattung
Nur wenn die Privatnutzung des Diensttelefons ausdrücklich gestattet ist, sind Arbeitnehmer auf der sicheren Seite. Duldet der Arbeitgeber die private Nutzung lediglich, sollte man sich zurückhalten. Das gilt insbesondere dann, wenn die Privatnutzung des Telefons im Arbeitsvertrag ausdrücklich verboten ist. Hier muss der Arbeitnehmer die Duldung nämlich im Falle einer Kündigung beweisen. Die in solchen Fällen als Zeugen aufzurufenden Arbeitskollegen, wollen sich dann häufig nicht mehr an die Handhabung erinnern, da sie ihrerseits Angst vor Sanktionen haben.
Private Nutzung des Telefons nur während der Pausen
Auch wenn der Arbeitgeber die Privatnutzung des Telefons gestattet oder zumindest duldet, sollte diese nur innerhalb der Arbeitspausen erfolgen. Wer während der Arbeitszeit privat telefoniert, arbeitet nicht. Das Verhalten stellt daher regelmäßig einen Arbeitszeitbetrug dar, der zur fristlosen Kündigung sogar ohne Abmahnung berechtigt.
Privatnutzung des Telefons auf unbedingt notwendige Fälle beschränken
Auch bei gestatteter privater Nutzung des Telefons sollte man von der Erlaubnis nicht übermäßigen Gebrauch machen. Wer dauernd Privatgespräche führt hinterlässt beim Arbeitgeber bzw. Vorgesetzten regelmäßig einen schlechten Eindruck.
Keine kostenpflichtigen Sondernummern anrufen
Auf keinen Fall sollten Arbeitnehmer durch die Anrufe unübliche Kosten verursachten. Telefonanrufe bei kostenpflichtigen Hotline, Gewinnspielaktionen oder Abstimmungen von Fernsehsendern sind unbedingt zu unterlassen. Wer schon darüber nachdenkt, ob ein bestimmter Anruf noch zulässig ist, sollte ihn nicht tätigen.
Vorsicht bei Auslandsanrufen
Wer Telefonnummern im Ausland anruft, muss ebenfalls regelmäßig mit höheren Kosten rechnen. Solche Anrufe sollten daher vom Diensttelefon nicht vorgenommen werden.
Kein schlechtes Beispiel an Kollegen nehmen
Wie oben bereits ausgeführt, hilft es im Ernstfall nichts, dass Kollegen sich ebenfalls nicht an die Regeln gehalten haben. Die Kollegen können sich später in einem Prozess regelmäßig nicht mehr an die eigenen Verfehlungen erinnern. Der Arbeitnehmer ist beweispflichtig und verliert deswegen den Prozess. In der Regel wird zwar noch ein Vergleich mit einer Abfindung geschlossen, das Arbeitsverhältnis ist allerdings mehr zu retten.
Verhalten bei einer Kündigung oder Abmahnung
Arbeitnehmer, die eine Kündigung erhalten, sollten umgehend einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, aufsuchen. Innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung muss Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. Nur so kann man sich die Chance auf eine Abfindung oder gar die Rettung des Arbeitsplatzes erhalten.
Wie vertreten Arbeitnehmer allen Fällen rund um die Kündigung von Arbeitsverhältnissen bundesweit. Kommt es zu Strafanzeigen, vertreten wir auch parallel im Strafverfahren.
1.12.2015
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