Windreich: Mehr Klarheit für die Anleger

Windreich: Mehr Klarheit für die Anleger Allerdings dementierte die Insolvenzverwaltung des Windparkentwicklers entsprechende Medienberichte, nach denen ein Verkauf des Großprojektes unmittelbar bevorstehe. Für die Gläubiger wäre der Verkauf ein wichtiges Signal um zu erfahren, wieviel Insolvenzmasse zur Befriedigung ihrer Forderungen zur Verfügung steht. Betroffen sind auch die Zeichner der beiden Mittelstandsanleihen (ISIN DE 000A1 CRMQ7 und ISIN DE 000A1 H3V38). Über die Anleihen hatte Windreich rund 120 Millionen Euro bei Anlegern eingesammelt. Die Anleihen hatten Laufzeiten bis März 2015 bzw. Juli 2016 und waren mit 6,5 Prozent verzinst. Im Dezember 2013 musste allerdings das Insolvenzverfahren über die Windreich GmbH eröffnet werden.

Für die Anleihe-Zeichner hängt vom Verkaufserlös des Großprojekts MEG 1 viel ab. Denn ihre Forderungen werden im Insolvenzverfahren nachrangig behandelt, so dass große finanzielle Verluste zu befürchten sind.

Stellungnahme GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart:

Sollte das Projekt MEG 1 verkauft werden, haben die Anleger zumindest mehr Klarheit, mit welcher Quote sie im Insolvenzverfahren rechnen können. Besonders die Zeichner der beiden Mittelstandsanleihen müssen auf einen möglichst hohen Erlös hoffen, damit ihre Forderungen zumindest zum Teil berücksichtigt werden können. Daher erscheint es ratsam, parallel auch Ansprüche auf Schadensersatz prüfen zu lassen.

Dazu sollten sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann prüfen, ob Schadensersatzansprüche durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sind. Denn zu einer ordnungsgemäßen Anlageberatung gehört auch eine umfassende Risikoaufklärung. Bei Investitionen in Windparks gehören zu diesen Risiken unter anderem die Unwägbarkeiten politischer Vorgaben und Gesetze oder auch das Totalverlustrisiko.

Ebenso kann überprüft werden, ob die Angaben in den Emissionsprospekten zu den Mittelstandsanleihen vollständig und wahrheitsgemäß waren. Fehlerhafte oder irreführende Aussagen in den Verkaufsprospekten können Schadensersatz aus Prospekthaftung begründen.

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