GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Fondsmanagement des SEB Immoinvest hatte geplant insgesamt 1,2 Milliarden Euro an die Anleger auszuschütten. Eine erste Ausschüttung an die Anleger soll bereits in Höhe von 10,25 EUR pro Anteil erfolgt sein. Dies hatte das Fondsmanagement des SEB Immoinvest schon im Mai diesen Jahres bei der Entscheidung zur endgültigen Abwicklung bekannt gegeben.
Bis der Fonds endgültig am 30.04.2017 abgewickelt ist, sind wohl noch weitere Ausschüttungen an die Anleger geplant. Diese Ausschüttungen sollen nach Aussage des Fondsmanagements in halbjährlichem Tonus erfolgen. Viele Anleger sind jedoch unsicher und sorgen sich um ihre Einlagesummen. Ob die weiteren Ausschüttungen pünktlich erfolgen werden und vor allem in welchem Umfang das investierte Kapital zurückgezahlt werden wird, bleibt abzuwarten.
Der SEB ImmoInvest war bis zum Beginn seiner Liquidation, am 7. Mai 2012 bereits zwei Jahre geschlossen gewesen. Von Seiten des Fondsmanagement sei nach der zweijährigen Schließung ein letzter Versuch unternommen worden den Fonds zu retten, indem der Fonds zunächst für einen Handelstag wiedereröffnet worden sei und die Anleger selbst die Möglichkeit bekamen, die Anteile zurückzugeben. Da scheinbar nach diesem Verfahren nicht alle Anleger bedient werden konnten, die vor hatten ihre Fondsanteile zurückzugeben, sei die Liquidation beschlossen und bekannt gegeben worden.
Durch die Banken oder Vermittler des SEB ImmoInvest wurde der Fonds den Anlegern als äußerst sichere Anlage mit jederzeitiger Verfügbarkeit des Kapitals angepriesen. Unter Umständen kann hierin eine schuldhafte Falschberatung der beratenden Bank gesehen werden. Diese Falschberatung kann unter bestimmten Voraussetzungen Schadenersatzansprüchen der Anleger begründen. Betroffenen Anleger sollten die Fondsbeteiligungen von einem im Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt überprüfen lassen.
Häufig haben Banken in den Beratungsgesprächen nicht über die ihnen zufließenden Rückvergütungen (sog. “Kick-Backs”) aufgeklärt. Sollten Rückvergütungen und Provisionszahlungen den Anlegern nicht offen gelegt worden sein, kann in diesem Verhalten ein weiterer Ansatzpunkt für eine Schadenersatzhaftung der Bank liegen.
Anlegern wird empfohlen, einen im Kapitalmarktrecht tätigen Anwalt aufsuchen, wenn ihnen gegenüber die Risiken ihrer Fondsbeteiligung nicht richtig dargestellt worden ist und sie sich somit schlecht beraten fühlen.
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