Vertragliche Hinweise bezüglich freiwilliger Sonderzahlungen müssen klar formuliert sein

Vertragliche Hinweise bezüglich freiwilliger Sonderzahlungen müssen klar formuliert sein

Vertragliche Hinweise bezüglich freiwilliger Sonderzahlungen müssen klar formuliert sein GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der Hinweis im Arbeitsvertrag auf die Freiwilligkeit und den Widerruf der Sonderzahlungen gegenüber dem Arbeitnehmer muss unmissverständlich in den allgemeinen Arbeitsbedingungen ausgedrückt werden. Ansonsten seien die vom Arbeitsgeber vorbehaltene