Allen Bemühungen zum Trotz gibt es noch immer keine bundesweit einheitliche Regelungen über die Haltung von gefährlichen Hunden / Obwohl in einigen Bundesländern kein Versicherungszwang besteht, rät das Onlinevergleichsportal TARIFCHECK24 allen Hundehaltern zur Hundeversicherung
Hamburg / Wentorf, 24. April 2013 – Dem vierbeinigen Freund wird es egal sein, für den Hundehalter hingegen ist es ein bürokratisches Ärgernis: Trotz aller gegenteiligen Beteuerungen gibt es in Deutschland immer noch keine einheitliche Regelung über die Haltung von Kampfhunden und über eine allgemeine Versicherungspflicht.
“Während die Hundesteuer von den Kommunen erhoben wird, ändern sich die Richtlinien über Leinen- und Maulkorbzwang an jeder Bundeslandesgrenze. Zudem muss in einigen Bundesländern selbst für den kleinsten Pudel eine Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen werden, während andere Bundesländer selbst bei übergroßen Doggen keine Versicherungspflicht vorschreiben”, gibt Jan Schust, Vorstand des Onlinevergleichsportals TARIFCHECK24 ( http://www.tarifcheck24.com/ ), seit mehr als zehn Jahren eines der führenden Finanz-, Versicherungs- und Energiepreisvergleichsportale mit mehr als 25 Millionen Nutzern im Jahr, zu bedenken.
Kampfhunde-Verordnungen der Bundesländer: Die einen sagen so, die anderen so
Ein Thema, das immer erst dann Aufmerksamkeit erfährt, wenn etwas Furchtbares passiert ist: Die Einstufung von “gefährlichen Hunden”, also den sogenannten Kampfhunden, unterliegt noch immer den Ländern. Dabei gibt es weder eine einheitliche Rasseliste, noch gibt es einheitliche Regelungen über den Leinen- und Maulkorbzwang.
Dass es noch keine gemeinsame Verordnung gibt, liegt auch an den wissenschaftlichen Studien, die bei der Beurteilung der Gefährlichkeit der einzelnen Rassen zu teilweise konträren Ergebnissen kommen. Hundehalter, die mit potenziell gefährlichen Hunden Landesgrenzen – etwa von Niedersachsen nach Bremen – überschreiten, müssen also unterschiedliche Regelungen beachten. “Man hat das Gefühl, dass die Politik erst aktiv wird, wenn etwas Schreckliches passiert ist”, sagt Jan Schust.
Unterschiedliche Regelungen bei der Hundehaftpflichtversicherung beachten
Das föderale Chaos setzt sich bei der Hundehaftpflichtversicherung fort. Während in Berlin alle Hundehalter eine solche Versicherung abschließen müssen, ist der Abschluss den Bürgern des Saarlandes freigestellt. Viele Länder wie beispielsweise Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Bayern schreiben eine Hundehaftpflichtversicherungspflicht nur für bestimmte Rassen vor.
Die Hundehaftpflichtversicherungen selbst arbeiten mit unterschiedlichen Risikokalkulationen, sodass die Kosten selbst bei gleichen Rassen erheblich abweichen. Um trotzdem günstige Policen zu ermitteln, sollten Hundehalter auf Vergleichsseiten im Internet wie http://www.tarifcheck24.com/hundeversicherung/vergleich/ die verschiedenen Hundehaftpflichtversicherungen unterschiedlicher Anbieter vergleichen.
“Selbst vollkommen harmlose Hunde können jederzeit einen teuren Autounfall verursachen. Schäden, auf die der Hundehalter ohne Hundehaftpflichtversicherung hängen bleibt. Daher ist der Abschluss einer solchen Versicherung nicht nur mehr als sinnvoll, man sollte sich auch fragen, warum der Gesetzgeber das nicht bundesweit einheitlich vorschreibt”, sagt Versicherungsexperte Jan Schust, der jedoch angesichts der Kleinstaaterei in Deutschland nicht wirklich mehr mit einer solchen Regelung rechnet.
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