Verbesserter Anlegerschutz durch stärkere Kontrolle von Bankberatern

Verbesserter Anlegerschutz durch stärkere Kontrolle von Bankberatern

Verbesserter Anlegerschutz durch stärkere Kontrolle von Bankberatern GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Stärkung des Schutzes von Verbrauchern in der Anlageberatung tritt mit der Einführung des neuen § 34 d Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) auf eine neue Stufe. Neben der Verschärfung der Kontrolle von Bankberatern soll auch der Schutz der Anleger vor Falschberatung weiter erhöht worden sein. Ab dem 01.11.2012 müssen alle Bankberater bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) registriert werden und Finanzinstitute Kundenbeschwerden an die Finanzaufsicht melden.

Ab den 01.11.2012 sollen alle Bankberater auf ihre Sachkunde und Zuverlässigkeit hin überprüft werden; ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen müsse die Gewähr dafür bieten, dass in bestimmten Unternehmensbereichen lediglich ausreichend qualifiziertes Personal eingesetzt werde. Der Gesetzgeber hat dabei auch die Mindestanforderungen an einen qualifizierten Bankberater konkretisiert. Neben Mitarbeitern aus der Anlageberatung sind von der neuen Regelung vor allem auch Vertriebsbeauftragte betroffen.

Die Mitarbeiter der Wertpapierdienstleistungsunternehmen sollen mitsamt der aufsichtsrechtlich relevanten Informationen in einer Datenbank der BaFin registriert werden.

Den Kontrollauftrag nimmt die BaFin als Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wahr. Kundenbeschwerden sollen innerhalb von sechs Wochen an die BaFin weitergeleitet werden. Verstöße gegen Anlegerschutzvorschriften könne die BaFin ab dem 01.11.2012 mit aufsichtsrechtlichen Maßnahmen entgegenwirken. Als aufsichtsrechtliche Maßnahmen sollen Verwarnungen, die Erhebung von Bußgeldern und sogar ein befristetes Beschäftigungsverbot für bestimmte Mitarbeiter in der Anlageberatung eines Institutes in Betracht kommen.