Unterhaltsanspruch – Arbeiten nach Eintritt des Rentenalters

Karlsruhe/Berlin (DAV). Arbeitet der Unterhaltspflichtige nach Erreichen des Rentenalters weiter, kann sich dies auf die Höhe des zu zahlenden Unterhalts auswirken. Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 31. Oktober 2012 (AZ: XII ZR 30/10).

Der Mann war nach der Scheidung verpflichtet, seiner Frau Unterhalt zu zahlen. Nachdem er das Rentenalter erreicht hatte, arbeitete er weiter. Die Frau war der Meinung, dies müsse sich auch auf den Unterhalt auswirken.

Die BGH-Richter stellten klar, dass Arbeiten im Rentenalter freiwillig ist und sich nicht automatisch auf den Unterhaltsanspruch auswirke. Es bedeute aber auch nicht zwingend, dass es ohne Einfluss bleibe, vielmehr müsse genau abgewogen werden. Kriterien seien dabei die ursprüngliche Planung der Eheleute sowie die beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse. Insbesondere komme es aber auf die Höhe der Einkünfte an.

In der Konsequenz bedeutet das, dass bei einem hohen Einkommen nach Eintritt des Rentenalters die Möglichkeit besteht, dass der Berechtigte einen höheren Unterhalt bekommt, so die DAV-Familienrechtsanwälte.

Informationen: familienanwaelte-dav.de
Unterhaltsforum: unterhaltsforum.de

Hohe Kompetenz in allen Fragen des Familienrechts ist das Markenzeichen der Familienanwälte. Ganz gleich ob zum Thema Ehe oder Ehevertrag, nichteheliche Lebensgemeinschaft oder gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft, Sorge- und Umgangsrecht für die Kinder oder Scheidungsfolgen, wie z. B. Unterhalt für Kinder bzw. Ehepartner: Mit einem Familienanwalt als Ihrem ersten Ansprechpartner sind Sie stets auf der rechtssicheren Seite. Ein Familienanwalt berät Sie umfassend, vertritt ausschließlich Ihre Interessen und leistet Ihnen auch jederzeit gern rechtlichen Beistand – in außergerichtlichen Auseinandersetzungen genauso wie vor Gericht. Vertrauen Sie in allen Fragen des Familienrechts auf die deutschlandweit mehr als 6.500 Familienanwältinnen und Familienanwälte im Deutschen Anwaltverein.
Eine qualifizierte Familienanwältin oder einen qualifizierten Familienanwalt finden Sie auch in Ihrer Nähe.

Kontakt:
Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
Swen Walentowski
Littenstraße 11
10179 Berlin
030 726152-129
presse@familienanwaelte-dav.de
http://www.familienanwaelte-dav.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


CAPTCHA-Bild
Bild neu laden