Steuerhinterziehung: Rund 3700 Selbstanzeigen im April

Steuerhinterziehung: Rund 3700 Selbstanzeigen im April GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Von der steigenden Zahl der Selbstanzeigen profitieren die Behörden. Wie “Die Welt” online berichtet, hat der Fiskus seit Frühjahr 2010, als die erste Steuer-CD angekauft wurde, mehr als vier Milliarden Euro an Steuernachzahlungen eingenommen. Tendenz weiter steigend. Bislang sind die knapp 26.000 Selbstanzeigen im Jahr 2013 der Rekord, in diesem Jahr waren es in den ersten vier Monaten schon fast 17.000.

Wie “Die Welt” weiter berichtet, seien seit 2010 knapp 83.000 Selbstanzeigen eingegangen. Demnach bringe eine Selbstanzeige dem Fiskus durchschnittlich Einnahmen von rund 52.000 Euro.

Angesichts dieser Einnahmen erscheint es folgerichtig, dass sich die Finanzminister von Bund und Ländern geeinigt haben, Steuersündern weiterhin das Mittel der strafbefreienden Selbstanzeige zu gewähren, um in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren. Allerdings werden die Regeln dafür ab 2015 aller Voraussicht nach deutlich verschärft. Nicht nur die Strafzuschläge sollen drastisch steigen, sondern auch der Zeitraum der Offenlegung aller Steuerangelegenheiten soll von derzeit fünf auf dann zehn Jahre verlängert werden. Das macht eine strafbefreiende Selbstanzeige deutlich schwieriger. Denn strafbefreiend wirkt sie nur dann, wenn sie auch tatsächlich vollständig ist und rechtzeitig gestellt wird.

Daher sollten Steuersünder, die mit einer Selbstanzeige reinen Tisch machen wollen, sich dazu unbedingt an einen im Steuerecht erfahrenen Rechtsanwalt wenden. Dieser weiß, welche Angaben die Selbstanzeige enthalten muss und wie sie gestellt werden muss, damit sie ihre strafbefreiende Wirkung entfalten kann. Wer eine Selbstanzeige auf eigene Faust verfasst oder mit Hilfe von vorgefertigten Formularen, geht ein großes Risiko ein, dass sie nicht wirksam ist und drastische Sanktionen bis zu einer Haftstrafe drohen. Denn jeder Fall ist gesondert zu betrachten, Selbstanzeigen müssen die individuellen Begebenheiten berücksichtigen.

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