Steuerhinterziehung: Immer mehr Selbstanzeigen in NRW

Steuerhinterziehung: Immer mehr Selbstanzeigen in NRW GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Wie der “Focus” online berichtet, haben nach Angaben des nordrhein-westfälischen Finanzministeriums in diesem Jahr schon fast 4600 Bürger eine Selbstanzeige in NRW abgegeben. Alleine im Juni seien es mehr als 500 gewesen.

Es ist offensichtlich, dass vielen Menschen, die auf Konten in der Schweiz oder anderen Steueroasen unversteuertes Schwarzgeld angelegt haben, der Boden zu heiß wird. Seitdem Steuer CDs angekauft werden, prominente Steuerhinterzieher in die Schlagzeilen geraten und die Kooperationsbereitschaft der Behörden über die Grenzen hinweg steigt, gehen immer mehr Selbstanzeigen bei den zuständigen Finanzämtern ein.

Ein weiterer Grund ist sicherlich die geplante Verschärfung der Regeln für die strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung, auf die sich die Finanzminister von Bund und Ländern geeinigt haben und die noch vor der Sommerpause von der Bundesregierung verabschiedet werden soll. Eine wesentliche Änderung ist neben der geplanten Erhöhung der Strafzuschläge, dass voraussichtlich ab 2015 nicht mehr nur die Steuerangaben der vergangenen fünf Jahre, sondern der vergangenen zehn Jahre korrigiert werden müssen. Dadurch wird es deutlich schwieriger, eine vollständige Selbstanzeige zu erstellen. Aber nur eine vollständige und rechtzeitig gestellte Selbstanzeige wirkt tatsächlich strafbefreiend.

Daher sollten Steuersünder, die in die Steuerehrlichkeit zurück wollen, eine Selbstanzeige auch nicht auf eigene Faust oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare stellen. Denn bei jeder Selbstanzeige müssen die individuellen Gegebenheiten berücksichtigt werden. Das Risiko, dass die Selbstanzeige ohne fachkundige Hilfe fehlschlägt, ist groß. Am Ende kann dann die Verurteilung wegen Steuerhinterziehung stehen. Daher sollten sich Betroffene an fachkundige Steuerberater und im Steuerrecht versierte Rechtsanwälte wenden. Diese wissen genau, welche Angaben und Unterlagen in der Selbstanzeige enthalten sein müssen und sorgen dafür, dass die strafbefreiende Wirkung auch tatsächlich eintritt.

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