Steuerhinterziehung: Finanzminister über schärfere Regeln für Selbstanzeige einig
http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Einig waren sich die Finanzminister nach übereinstimmenden Medienberichten allerdings auch, dass die Möglichkeit zur strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung grundsätzlich erhalten bleiben soll. Aber ab dem 1. Januar 2015 sollen die Strafen deutlich steigen. Komplett straffrei bleibt eine Selbstanzeige dann nur noch, wenn die Summe der hinterzogenen Steuern 25.000 Euro nicht überschreitet. Bei höheren Summen wird es für die Steuersünder teuer. Noch vor der Sommerpause will das Bundesfinanzministerium einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen.
Werden die Vorschläge der Finanzministerkonferenz in Recht umgesetzt, wird bei hinterzogenen Steuern in einer Höhe von 25.000 bis 100.000 Euro ein Strafzuschlag in Höhe von zehn Prozent fällig. Bei einer hinterzogenen Summe ab 100.000 Euro steigt der Strafzuschlag auf 15 Prozent. Bei einem Hinterziehungsbetrag ab einer Million Euro werden dann schon 20 Prozent fällig. Bislang bleibt eine Selbstanzeige bei einem Hinterziehungsbetrag bis 50.000 Euro straffrei. Bei höheren Summen wird ein Strafzuschlag von fünf Prozent fällig. Darüber hinaus müssen die Steuerangaben aus den vergangenen zehn Jahren und nicht mehr wie bisher fünf Jahre komplett offengelegt werden.
Für Steuerhinterzieher, die wieder in die Legalität zurückkehren möchten, gilt also: Je eher umso besser – und auch einfacher und günstiger. Mit einer Gesetzesverschärfung muss in jedem Fall gerechnet werden und auch einstige Steueroasen signalisieren immer mehr Bereitschaft, mit dem deutschen Fiskus zu kooperieren.
Damit die Selbstanzeige ihre strafbefreiende Wirkung entfalten kann, müssen einige Punkte genau beachtet werden, die für den Laien kaum überschaubar sind. Daher sollte er eine Selbstanzeige nicht ohne die Hilfe eines im Steuerrecht kompetenten Rechtsanwalts verfassen. Denn schon kleinste Fehler können gravierende Folgen haben und die strafbefreiende Wirkung verpufft.
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