Steuerfahnder decken Bargeldtransfers aus der Schweiz auf – Nur die Selbstanzeige ist sicher

Steuerfahnder decken Bargeldtransfers aus der Schweiz auf - Nur die Selbstanzeige ist sicher GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Für Steuersünder, die anonyme Konten in der Schweiz unterhalten, um das Geld vor dem deutschen Fiskus zu verstecken, wird die Lage zunehmend prekärer. Der Ankauf von Steuer-CDs und die zunehmende Kooperationsbereitschaft der Schweiz mit deutschen Behörden zusammenzuarbeiten, zeigt offenbar Wirkung. Daher versuchen augenscheinlich immer mehr Steuersünder ihr Geld über die Grenze wieder nach Deutschland zu transportieren, berichtet u.a. “Die Welt”. Zum Vergleich: 2012 wurden nur ca. 9 Millionen Euro Schwarzgeld sichergestellt.

Dabei muss allerdings beachtet werden, dass nur bei Summen unter 10.000 Euro kein Bußgeld droht. Und die Geldeinfuhr muss umgehend beim zuständigen Finanzamt in Deutschland gemeldet werden. Die Kontrollen an den Grenzen nehmen zu. Der Weg zurück in die Steuerehrlichkeit und zur Sicherung des Vermögens führt nicht mit einem Koffer Bargeld über die Grenze, sondern nur über die strafbefreiende Selbstanzeige.

Wer bei der Selbstanzeige alles auf den Tisch legt und sie vollständig, form- und fristgerecht beim zuständigen Finanzamt einreicht, hat in aller Regel beste Aussichten, dass sie ihre strafbefreiende Wirkung auch entfaltet. Allerdings sollte die Selbstanzeige nicht auf eigene Faust oder mit der Hilfe eines Musterformulars angefertigt werden. Das Risiko, dass sie dann fehlschlägt ist zu groß. Wer eine Selbstanzeige verfassen möchte, sollte unbedingt die Unterstützung eines im Steuerecht versierten Rechtsanwalts suchen. Dieser weiß, wie die Selbstanzeige verfasst werden muss, damit sie ihre strafbefreiende Wirkung entfaltet und welche Kosten auf den Steuersünder zukommen. In den meisten Fällen sind die Steuernachzahlungen gar nicht so hoch wie oft befürchtet wird. Natürlich muss aber immer der Einzelfall betrachtet und das Vorgehen besprochen werden.

Wer versucht, Bargeld aus der Schweiz nach Deutschland zu schaffen, muss sich zudem darüber im Klaren sein, dass er aufgrund des Kontos in der Schweiz den deutschen Steuerfahndern immer noch ins Netz gehen kann. Dann ist es für die strafbefreiende Selbstanzeige zu spät.

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