GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Am 23.11.2012 fand die Abstimmung über das Steuerabkommen im Bundesrat statt. In der Abstimmung versagten einige Parteien dem Steuerabkommen wohl die Zustimmung. Das Abkommen wurde deshalb in den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat eingebracht. Dort soll nun über das Steuerabkommen beraten werden.
Durch das Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz sollte eine Nachversteuerung des in der Schweiz angelegten “Schwarzgeldes” erreicht werden. Hierbei ging der deutsche Staat anscheinend von Steuermehreinnahmen in Höhe von knapp 10 Milliarden Euro aus. Das “Schwarzgeld” sollte für den Zeitraum der letzten 10 Jahre rückwirkend mit 21 bzw. bis zu 41 Prozent pauschal besteuert werden.
Den Steuersündern wäre die Anonymität dadurch wahrscheinlich erhalten geblieben. Einige Parteien hielten das Abkommen jedoch anscheinend nicht für ausreichend. Das Steuerabkommen zwischen beiden Ländern liegt damit wohl vorerst auf Eis. Nicht alle waren anscheinend mit diesem Ergebnis zufrieden. Kritische Stimmen verwiesen beispielsweise auf die möglichen Verluste, die dem Staat durch eine mögliche Verjährung der Steueransprüche entstehen könnten.
In der Schweiz hatte das Steuerabkommen bereits alle parlamentarischen Abstimmungen durchlaufen. Die Schweiz scheint jedoch weiterhin guter Hoffnung hinsichtlich einer Einigung mit Deutschland zu sein. Im Jahre 2013 wird die Schweiz anscheinend auch mit Großbritannien und Österreich ähnliche Steuerabkommen schließen.
Unabhängig von der Entscheidung im deutschen Vermittlungsausschuss hat die Schweiz anscheinend bereits steuerliche Reformen eingeleitet. So wird die Schweiz in Zukunft wohl nur noch Vermögen verwalten, dessen Verlagerung in der Bundesrepublik angezeigt wurde.
Die Steuerhinterziehung kann enorme strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Viele deutsche Staatsbürger haben unversteuertes Vermögen in der Schweiz angelegt. Diesen ist im Zweifel eine Selbstanzeige anzuraten. Eine Selbstanzeige sollte jedoch nicht ohne vorherige rechtliche Beratung erfolgen. Außerdem ist eine strafbefreiende Selbstanzeige nur mit der Hilfe eines Rechtsanwalts zu empfehlen.
Durch eine Selbstanzeige beim Finanzamt besteht für den Anzeigenden im Einzelfall die Möglichkeit, Straffreiheit zu erlangen. Eine strafbefreiende Selbstanzeige entfällt jedoch, sofern die Tat vorher von den zuständigen Behörden aufgedeckt werden sollte.
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