Unter Einbeziehung der genannten vier Massengutfrachter, soll der Shipping Select 25 nun schon für insgesamt 15 Schiffe Insolvenz angemeldet haben und ein Ende dieser Entwicklung sei nicht in Sicht. Für weitere 120 der 320 Fondsschiffe der HCI Capital mussten bereits unterstützende Konzepte entwickelt werden, damit weitere Insolvenzen möglichst vermieden werden könnten.
Die ca. achtzehn Prozent Ausschüttungen, die bislang an die Anleger ausgezahlt worden waren, werden diese wohl behalten dürfen, da nach Angaben des HCI die Ausschüttungen nicht mehr zurück gefordert werden können.
Auch bei dem Dachfonds HCI Schiffsfonds VIII soll erheblicher Sanierungsbedarf bestehen, ob und wann es für die Anleger wieder Ausschüttungen geben werde, ist bislang unklar.
Es soll zahlreiche Gründe geben, warum es so weit gekommen ist. Neben hohen Instandhaltungskosten und fehlender Auslastung der Schiffe, trugen die viel zu niedrigen Charterraten dazu bei, dass die Liquidität der Fonds sich verringerte. Die Banken sollen nun auch nicht mehr auf die ausbleibenden Zins- und Tilgungsleistungen verzichten, was dazu führt, dass teilweise die Insolvenz der einzig gangbare Weg ist. Die leidtragenden sind in erster Linie die betroffenen Anleger.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com raten betroffenen Anlegern: suchen Sie einen fachkundigen Anwalt auf, der Sie ausführlich über Ihre Situation beraten kann.
Den Anlegern kann ein Anspruch auf Schadensersatz unter anderem dann zustehen, wenn die vermittelnde Bank oder Versicherung ihre Beratungspflichten verletzt hat. Dies ist zum einen der Fall, wenn der Anleger nicht über die unternehmerische Beteiligung aufgeklärt wurde. Zum anderen werden oft die etwaigen Nachschusspflichten verschwiegen. Im Falle des Ausbleibens einer solchen Aufklärung, kann sich der Vermittler einer Falschberatung schuldig machen.
Die Rechtsanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht von GRP Rainer vertreten bereits eine Vielzahl fondsgeschädigter Anleger. Sie befassen sich mit Ihrer Fondsbeteiligung und prüfen diese fachkundig auf mögliche Schadensersatzansprüche.
Es ist aber zu beachten, dass die Ansprüche aus Fondsbeteiligungen der Verjährung unterliegen, die die Durchsetzung des Anspruchs unmöglich macht. Es ist demzufolge sehr empfehlenswert, sich so schnell wie möglich um eine gute Beratung zu bemühen.
Zögern Sie deshalb nicht und vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit unserer Kanzlei an einem unserer Standorte in Köln, Bonn, Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München oder Stuttgart.
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