SHB Altersvorsorgefond: Hintermänner der S & K Gruppe steigen ein

SHB Innovative Finanzkonzepte GmbH & Co. Altersvorsorge Fond KG – Geschäftsführung hält Konzept für Fehlkonstruktion –

SHB Altersvorsorgefond: Hintermänner der S & K Gruppe steigen ein

Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, Berlin

Berlin, den 01.02.2013 – Es ist ein sonderbarer Brief, den die SHB Innovative Finanzkonzepte GmbH & Co. Altersvorsorge Fond KG am 28.01.2013 ihren Anlegern zustellen ließ. Unterzeichnet vom jetzigen Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin SHB Innovative Finanzkonzepte GmbH, Marc Christian Schraut, wird den Anlegern mitgeteilt, dass der Fonds sich in einer wirtschaftlichen kritischen Situation befindet. Weiter heißt es:

Zitat:
Schuld daran seien erhebliche Mängel in der Konstruktion der Fondgesellschaft und in der Geschäftsführung der bisher Verantwortlichen. So seien die prognostizierten Investitionen nicht getätigt worden und es bestehe ein Investitionsrückstau im dreistelligen Millionenbereich. Zudem sei das historisch niedrige Zinsniveau für eine Fremdkapitalaufnahme nicht ausgeschöpft wurden. Eine Bewertung der bisher gekauften Immobilien erbrachte das Ergebnis, dass die Werthaltigkeit zum Teil unter den angegebenen Werten liegt. Die Konzeption des Fonds sei maßgeblich von Personen aus dem Finanzvertriebsbereich geprägt worden, ebenso der bisher eingesetzte Beirat. Dies könne dazu geführt haben, dass eine Vielzahl der still beteiligten Anleger ihr Kapital nach Ablauf der Vertragslaufzeit abgezogen haben, um andere Beteiligungen abzuschließen. Dieses Kapital fehle jetzt. Schlimmer noch: Die Rückzahlungen an die stillen Gesellschafter werden derzeit über die Einzahlungen der Ratenzahler generiert. Es besteht also ein landläufig als Schneeballsystem gebrandmarkter Finanzkreislauf.

Rettung ist aber in Sicht, so die SHB in dem Anlegerbrief.

Die neue Geschäftsführung der persönlich haftenden Gesellschafterin und der FHIM AG, die maßgeblich hinter der SHB-Gruppe steht, sei eng mit dem erfolgreichen Immobilien Unternehmern Stephan Schäfer und Jonas Köller von der Frankfurter S & K – Gruppe verbandelt. Die Herren Schäfer und Köller seien wirtschaftlich die neuen starken Gesellschafter der Muttergesellschaft der SHB Fonds. Um der Gesellschaft auf die Beine zu helfen, bringe die neue Geschäftsführung gleich frisches Kapital ein. Vom Geschäftsführer persönlich sollen Beteiligungen von insgesamt 100.000,00 Euro gezeichnet werden, in Höhe von 20.000,00 Euro als sofort zu zahlende stille Beteiligung und in Höhe von 80.000,00 Euro als ratierlich zu erbringende Kommanditeinlage mit einer Anfangszahlung von 5.000,00 Euro. Für diese Kapitalspritze werden die Anleger mit dem versandten Brief um Zustimmung gebeten. Zugleich sollen der Beirat neu besetzt werden.

“Das Schreiben vom 28.01.2013 ist verblüffend und hinterlässt eine Menge Fragen, “meint der Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, der Anleger des Altersvorsorgefonds vertritt. “Die Kapitaleinlage von 25.000,00 Euro ist nicht einmal ein Tropfen auf den heißen Stein, wenn man die Millionen-Abschreibungen auf die Immobilien betrachtet.” Allein auf die Objekt-Gesellschaft in Köln musste der Fonds Teilwertabschreibungen in Höhe von über 19 Mio. Euro vornehmen.

Hilfe für betroffene Anleger möglich? Welche Wege stehen offen?

Röhlke weist darauf hin, dass der Brief der Fondgesellschaft für Anleger Wege eröffnen könnte, aus dem Investment auszusteigen. “Wenn die derzeit wirtschaftlich kritische Situation tatsächlich im Wesentlichen daher rührt, dass stille Beteiligungen in einem erhöhten Maße vertrieben wurden und die Fondgesellschaft die vertragsgemäß fälligen Rückzahlungen an die stillen Beteiligten nicht erfüllen kann, scheint hier tatsächlich von Anfang an eine Fehlkonstruktion vorgelegen zu haben. Auf die Risiken der geschäftlichen Entwicklung des Fonds bei Rückzahlungsverpflichtung gegenüber den stillen Gesellschaftern hätte im Emissionsprospekt allerdings hingewiesen werden müssen”, meint Rechtsanwalt Röhlke.

In einem Emissionsprospekt müssen sämtliche Punkte erwähnt sein, die geeignet sind, das Anlageziel zu vereiteln. Wenn eine geschäftliche Konstruktion das Risiko des Scheiterns als Geburtsfehler in sich trägt, ist dies natürlich ein aufklärungspflichtigerer Umstand, meint der Jurist: “Die Verwendung eines fehlerhaften Emissionsprospektes zur Aufklärung über die Risiken einer Kapitalanlage eröffnet insbesondere Schadenersatzansprüche gegen die Gründungsgesellschafter einer Fondgesellschaft, hier also der SHB IF GmbH und der Treuhandkommanditistin. Wir werden jetzt für unsere Mandanten Schadenersatzansprüche in dieser Richtung überprüfen und möglicherweise gerichtlich geltend machen”.

Rechtsanwalt Röhlke rät allen betroffenen Anlegern, ihre Situation zu überprüfen, die Entwicklungen weiter zu verfolgen und damit die betroffenen Anleger und ihre Familien dem Geschehen nicht schutzlos ausgeliefert sind, sich hier juristisch beraten zu lassen.

V.i.S.d.P.:

Christian-H. Röhlke
Rechtsanwalt
Sofortkontakt Röhlke Rechtsanwälte unter 030.71520671

Röhlke Rechtsanwälte haben ihre Kernkompetenz im Bereich des Kapitalanlagenrechts und der angrenzenden Gebiete des Zivilrechts, insbesondere im Handel- und Gesellschaftsrecht. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei Kleinverdienern, denen vermietete Eigentumswohnungen zur Altersvorsorge als “Immobilienrente” schmackhaft gemacht wurden. Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt ist auch das Recht der Handelsvertreter, die Regelungen über Provisionen, Buchauszüge, Wettbewerbsverbote. Ergänzende Angaben der Kanzlei finden sie auf unserer Internetseite: www.kanzlei-roehlke.de

Kontakt:
Röhlke Rechtsanwälte
Herr Christian H. Röhlke
Kastanienallee 1
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+49 30 715 206 71
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