Schimmelpilz in der Wohnung vermeiden – Tipps für Mieter

Schimmelpilz in der Wohnung vermeiden – Tipps für Mieter

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin.

Schimmelpilz in der Wohnung vermeiden - Tipps für Mieter

Mietrecht

Mit Beginn der kühleren und nasseren Witterungsperiode tritt auch die Problematik von Schimmelpilz in der Wohnung wieder verstärkt in Erscheinung. Nicht selten wird dieser begünstigt durch Wasserschäden, die zuvor bereits z. B. infolge heftiger Regenfälle aufgetreten sind und nicht rechtzeitig fachgerecht behoben wurden. Was können Mieter tun, damit sie möglichst nicht von Schimmel betroffen sind?

Ordentliches Lüftungsverhalten

Zunächst sollten Mieter ordentlich lüften. Dazu gehört es, sämtliche Fenster in der Wohnung für mindestens fünf Minuten komplett zu öffnen. Bloßes Kippen reicht dafür nicht aus. Um ganz sicher zu gehen, macht man das ganze möglichst fünfmal am Tag. Dass das für so manchen eher lebensfremd klingt, ist verständlich. Angemessen dürfte zweimaliges Lüften pro Tag sein. Dennoch geht man nur bei vier- bis fünfmaligem Lüften wirklich sicher, die Anforderungen sämtlicher Gerichte in diesem Zusammenhang auf jeden Fall zu erfüllen.

Ordnungsgemäßes Beheizen der Wohnung

Mieter sollten zudem dafür sorgen, dass jeder Raum der Wohnung einmal pro Tag auf 22 Grad gebracht wird. Denn gerade in kalten Zimmern besteht die Gefahr, dass sich feuchte Luft absetzt und Schimmelpilz gebildet wird. Auch das Schlafzimmer, das von so manchem gerne lieber kühl gehalten wird, sollte man also nicht außen vor lassen.

Wandflächen nicht abdecken

Außerdem sollte man davon absehen, an den Außenwänden großflächige Möbel oder dergleichen ohne Abstand abzustellen. Andernfalls birgt auch dies das Risiko, dass sich dahinter Schimmelpilz bildet und ausbreitet. Zumindest einen Abstand von 10 cm sollte man zur Wand einhalten, damit dahinter noch Luft zirkulieren kann. Kontrollieren Sie zudem regelmäßig, dass sich an den entsprechenden Stellen kein Schimmel bildet.

Bei Vorliegen von Schimmel nicht abwarten

Hat sich einmal Schimmel gebildet, sollte man auf keinen Fall zulassen, dass dieser sich weiter ausbreitet und großflächig verteilt. Hier hilft es nicht, einfach die Miete zu mindern und auf Besserung zu hoffen. Mieter sollten sich unbedingt an einen Experten wenden und rechtlichen Rat einholen, bevor die Situation unzumutbar wird.

Spezialseite zum Thema Feuchtigkeit und Schimmelpilz in Wohnraum und Gewerbe für Mieter: www.schimmel-anwalt.de

Auf dieser Seite finden Mieter juristische Informationen rund um das Thema Schimmelpilz. Sie finden Tipps zum richtigen Vorgehen, zur Beweissicherung und Muster für Aufforderungsschreiben an den Vermieter, die Geltendmachung von Mietminderung, den Ausspruch einer Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung und Erhebung einer Klage wegen Instandsetzung und Mietminderung. Daneben werden laufend aktuelle Urteile zum Thema Feuchtigkeit und Schimmelpilze in Mietobjekten mit entsprechenden Kommentaren vom Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht veröffentlicht.

Schließlich bieten wir Mietern auf dieser Seite die Möglichkeit einer Begutachtung ihres Falls und der Möglichkeiten eines effektiven Vorgehens zum Pauschalpreis an.

11.9.2017

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com

Alles zum Mietrecht: www.mietrechtler-in.de

Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam

Kontakt
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Prenzlauer Allee 189
10405 Berlin
030 4000 4999
berlin@recht-bw.de
http://www.recht-bw.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


CAPTCHA-Bild
Bild neu laden