GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Zahlreiche Schiffe seien insolvent. Durchgeführte Sanierungen, sogar Zweitsanierungen, sollen nicht zur Rettung geführt haben, weshalb schlussendlich der schwere Gang zum Insolvenzgericht bevorstehen kann.
Es heißt, in den letzten Jahren sei es zu einem Überangebot an Transportkapazität gekommen, während sich die Nachfrage nach Schiffstransporten gering hielt. Die dadurch entstandenen niedrigen Charterraten der Transportschiffe sollen nun zu den Gründen für die Probleme der Schifffonds zählen, zu deren Lösung es noch einiger Zeit bedürfe. Davon betroffen seien rund 250.000 Anleger in Deutschland. Für diese könnten schwere Zeiten bevorstehen. So seien ausbleibende Ausschüttungen, erhebliche Nachzahlungen im Sanierungsfall oder sogar ein Totalverlust der Einlage die möglichen Auswirkungen der Krise für die Anleger.
In solchen Zeiten der Unsicherheit und Angst um das investierte Geld, das oft als eine Altersvorsorge dienen sollte, ist es ratsam, sich kompetenten Rat einzuholen. Vielen Anlegern ist oft gar nicht bewusst, dass sie mit ihrer Kapitalanlage Kommanditisten einer Kommanditgesellschaft geworden sind und dass sie im Falle einer Insolvenz ihre gesamte Anlage verlieren könnten. Denn dies entspräche der gesetzlich geregelten Haftung eines Kommanditisten. Was die Anleger teilweise auch nicht wissen: Ihre Ausschüttungen stammen oft aus den liquiden Mitteln und nicht aus den Gewinnen. Die Folge bei einer Insolvenz ist ganz einfach und gleichzeitig erschreckend: Der Insolvenzverwalter hat das Recht, die Ausschüttungen, die nicht durch Gewinne gedeckt waren, zurückzuverlangen.
Fondsanleger stehen jedoch im Falle einer Sanierung oder gar Insolvenz ihres gezeichneten Fonds unter Umständen nicht schutzlos da. Viele Anleger haben einen geschlossenen Fonds aufgrund einer vorangegangenen Anlageberatung gezeichnet. Sollte der Berater seine Aufklärungspflichten verletzt haben und den Anleger insofern falsch beraten haben, besteht die Möglichkeit, dem Berater gegenüber Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Den betroffenen Fondsanlegern ist es anzuraten, ihre Kapitalanlage anwaltlich überprüfen zu lassen und so die rechtlichen Möglichkeiten in Erfahrung zu bringen. Gegebenenfalls empfiehlt es sich, schnellstmöglich Forderungen gegenüber dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sollten Sie als Betroffener sogar einen Kredit aufgenommen haben um ihre Beteiligung zu finanzieren, und dadurch einen Schaden erlitten haben, sollten Sie Ihre möglichen Ansprüche umfassend von einem Rechtsanwalt prüfen lassen. Mit Hinblick auf die kurzen Verjährungsfristen sollten Sie unverzüglich handeln.
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