GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der Containerumschlag-Index des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI) und des Instituts für Seeverkehrswirtschaft und Logistik (ISL) verringerte sich im Mai von 122,6 auf 121,3 Punkte, berichtet das fondstelegramm. Dies sei ein Zeichen dafür, dass der Welthandel an Schwung verliere.
Die Handelsschifffahrt steckt schon seit einigen Jahren in einer tiefen Krise. Ein Hauptgrund dafür ist, dass in der Vergangenheit Überkapazitäten aufgebaut wurden, die wiederum niedrige Charterraten zur Folge hatten. Das führte auch bei etlichen Schiffsfonds unterschiedlicher Emissionshäuser zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Anleger bekamen die Konsequenzen zu spüren: Ausschüttungen blieben hinter den prospektierten Erwartungen zurück oder sogar ganz aus. Eine ganze Reihe von Schiffsfonds musste sogar den Gang vors Insolvenzgericht antreten. Für viele Anleger bedeutete das den Totalverlust ihres investierten Geldes.
Die neuen Zahlen belegen, dass die Frühjahrsbelebung beim Containerumschlag in den Welthäfen schwächer ausfiel als üblich. Die Krise der Schifffahrt scheint nach wie vor nicht vorbei und ein Ende auch nicht absehbar zu sein. Schiffsfonds-Anleger, die von der Entwicklung ihrer Kapitalanlage enttäuscht sind, können sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann überprüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können.
Erfahrungsgemäß kam es bei der Vermittlung von Schiffsfonds häufiger zu einer fehlerhaften Anlageberatung. Dabei wurden die Schiffsfonds regelmäßig als sichere Kapitalanlage mit hohen Renditen beworben. Mit den Anteilen an Schiffsfonds werden allerdings unternehmerische Beteiligungen erworben. Diese bieten nicht nur die Chancen auf ordentliche Renditen, sondern bergen auch eine Reihe von Risiken. Das können u.a. Wechselkursschwankungen, lange Laufzeiten oder die erschwerte Handelbarkeit der Fondsanteile sein. Besonders schwerwiegend ist aber das Totalverlustrisiko. Im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger über diese Risiken umfassend aufgeklärt werden müssen. Ebenso hätten die Banken, die Provisionen, die sie für die Vermittlung erhalten haben, offenlegen müssen. Wurden Risiken oder Provisionen verschwiegen, kann das den Anspruch auf Schadensersatz begründen.
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