GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen und Nürnberg Essen www.grprainer.com führen aus: Anleger der Lloyd Fonds müssen wohl auch in diesem Jahr mit schlechten Nachrichten rechnen. Die Weltwirtschaftskrise soll viele Schiffsfonds stark getroffen haben. Die Gesellschaft soll in der vergangenen Zeit beispielsweise auch für die Schiffe “MS Laura Schulte” (Lloyd LF 54) oder die “MS Annabelle Schulte” (Lloyd LF 31) Insolvenz angemeldet haben. Hinzu kommen der Schiffsfonds LF 94 MS Tosa Sea und kurz danach wohl auch der Lloyd Fonds LF 91 MS Thira Sea. Auch bei diesen Fonds soll ein Insolvenzantrag unumgänglich gewesen sein.
Neben der “MS Manhatten” soll auch das Schiff “MS San Fernando” zu dem LF 48 Flottenfonds IV gehören. Mittlerweile soll aber auch dieses Schiff bereits unter der Krise leiden.
Aufgrund der andauernden Krise im Schifffahrtsbereich und die neuerlichen Geschehnisse bangen zwischenzeitlich viele Anleger um ihr investiertes Kapital. Die Schifffahrtskrise führte zu niedrigen Charterraten der Schiffe und somit wohl auch zu ausbleibenden Einnahmen. Anleger der Lloyd Fonds müssen aus diesem Grunde möglicherweise weiterhin mit dem Verlust ihrer Einlage rechnen. Unter Umständen kann den Anlegern sogar der Totalverlust ihrer Einlage drohen.
Die Anleger der von der Schifffahrtskrise betroffenen Fonds sollten daher einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt beauftragen. Dieser kann möglicherweise schlimme Folgen für die Anleger abwenden. Wurden Anlegern bei der Anlageberatung die möglichen Risiken verschwiegen, könnten Ihnen unter Umständen Schadensersatzansprüche in Höhe der von Ihnen investierten Summe gegen das sie beratende Institut zustehen. Aufgrund der kurzen Verjährungsfristen sollten betroffene Anleger jedoch unverzüglich handeln.
Oftmals wissen Anleger von Schifffonds nicht, worauf genau sie sich einlassen. Mit ihrer Anlage werden sie nämlich möglicherweise Kommanditisten einer Kommanditgesellschaft. Dies führt dazu, dass sie nach der gesetzlichen Regelung im Falle einer Insolvenz ihre gesamte Anlage verlieren können. Außerdem hat der Insolvenzverwalter möglicherweise das Recht, Ausschüttungen, die nicht durch Gewinne gedeckt waren, zurückzuverlangen.
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