Für das Jahr 2009 soll möglicherweise eine Sanierung der Fondsschiffe des “Maritime Werte 3” geplant gewesen sein, da diese durch die Schifffahrtskrise finanzielle Probleme hatten.
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Möglicherweise müssen die Anleger des geschlossenen Schiffsfonds Hannover Leasing Nr. 177 Maritime Werte 3 Containerschiffe MS Lauenburg und MS Papenburg erneut Angst um ihre Investitionen in diese haben zu müssen. Es könnte sein, dass sie die versprochenen Ausschüttungen abschreiben können, da die geplanten wirtschaftlichen Gewinne bisher anscheinend nicht verwirklicht wurden.
Es sei durchaus möglich, dass sogar die finanzierenden Banken ihre Unterstützung einstellen. Bereits im Mai diesen Jahres hätten die Banken davon erfahren, dass zumindest die MS Lauenburg wahrscheinlich in finanzielle Schwierigkeiten gerät. Ob es nötig ist, dass die Anleger erneut Investitionen tätigen müssen, steht noch nicht fest. Fest steht lediglich, dass den Schiffen der Hannover Leasing Fonds die Insolvenz droht, sollte sich die finanzielle Lage nicht verbessern.
Einen dauerhaften Verlust ihrer gesamten Investitionen haben die Anleger vor allem in Anbetracht der Tatsache, dass eine längerfristige Erholung des Fonds zunächst nicht zu erwarten sei, zu befürchten.
Die Anleger sind aber nicht schutzlos. So könnte es sein, dass ihnen Schadensersatzansprüche gegen die beratenden Banken aufgrund fehlerhafter Anlageberatung zustehen. Vor allem wenn Risiken der Fonds nicht genannt wurden ist ein Schadensersatzanspruch nicht unwahrscheinlich. Die Erwartungen der Anleger wurden scheinbar jedenfalls nicht erfüllt.
Neben einer umfassenden Aufklärung über die Risiken einer Anlage und insbesondere auch das Risiko eines Totalverlustes des angelegten Kapitals, müssen Banken grundsätzlich auch über an sie geflossene Rückvergütungen aufklären und Prospektmaterial zur Verfügung stellen.
Sollte sich herausstellen, dass Sie nicht ausreichend aufgeklärt wurden, gibt es die Möglichkeit die gesamte Zeichnungssumme in Form von Schadensersatz zurück zu erhalten. Sollten Sie daher als Anleger unter den Folgen der Schifffahrtskrise leiden, müssen Sie nicht ohne weiteres die zukünftige Entwicklung abwarten. Vielmehr sollten Sie einen im Kapitalmarktrecht tätigen Rechtsanwalt überprüfen lassen, ob Ihnen Ansprüche aus einer etwaigen Falschberatung zustehen könnten. Aufgrund kurzer Verjährungsfristen sollten Sie schnell handeln.
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