Review über Bestrebungen für die Anerkennung der Osteopathie als ein eigenständiges Berufsbild in Deutschland“

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Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

 

in den nächsten Wochen möchte ich Ihnen meine Masterthesis „Review über Bestrebungen für die Anerkennung der Osteopathie als ein eigenständiges Berufsbild in Deutschland“ vorstellen. Diese Thesis habe ich im Rahmen meines Studiums erstellt und dafür später von der Fachhochschule Gesundheit in Innsbruck den Titel Master of Science in Osteopathie (MSc Ost.) erhalten.

Teil 21

 

Die beginnende Akademisierung beschreibt für den VPT einen großen und notwendigen Schritt, um das Ziel eines eigenständigen Berufs OsteopathIn zu erreichen. Eine optimale Qualitätskontrolle und fundierte Ergebnisse zur Bedeutung und Rolle der Osteopathie im Gesundheitswesen seien für die Anerkennung eines möglichen zukünftigen Berufsstandes erforderlich. Nach Auffassung des VPT folgt Deutschland mit den Plänen zur Akademisierung dem Vorbild des europäischen Auslands. In Ländern wie z.B. England wird die Osteopathie zum Teil schon als Studium angeboten. Dort kann man die Abschlüsse Bachelor of Science oder Master of Science in Osteopathie erwerben. Auch in Deutschland existieren erste osteopathische Studiengänge, die in Zusammenarbeit mit ausländischen Hochschulen angeboten werden. Die Erlaubnis zur Ausübung in Deutschland ist durch die Ausbildung im Ausland allerdings nicht gewährleistet. Die Weiterbildung an den Osteopathieschulen soll laut VPT nicht durch die bestehenden oder geplanten Studiengänge verdrängt werden, sondern ein Zusatzangebot darstellen. Die Weiterbildung könne im akademischen Rahmen absolviert oder zu einem späteren Zeitpunkt um einzelne Module an einer Hochschule ergänzt werden. Um einen nahtlosen Übergang zu ermöglichen, sollen entsprechende Brückenlösungen erarbeitet werden. Zur selbstständigen Ausübung der Osteopathie muss in Deutschland der Arzt- oder Heilpraktikertitel erworben werden, daran werden die Studiengänge vorerst nichts ändern. Das Urteil vom BVerwG vom 26.08.2009 kann eine mögliche Lockerung in diesem Bereich bedeuten. Eine ähnliche sektorale Regelung für die Osteopathie ist dadurch denkbar(vgl. Gröbmüller 2010: 1f.).

 

Herzlichen Dank für Ihr Interesse.

Mit freundlichen Grüßen

Murat Yalin

 

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung unter:

URL: www.physiomed-bogenhausen.de

Email: info@physiomed-bogenhausen.de

 

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