Die Kanzlei Dr. Schulte & Partner Rechtsanwälte mit Sitz in Berlin und München hat kurz vor Ende des Jahres 2012 Klagen für mehrere Anleger gegen die Takestor AG aus Gießen eingereicht. Die hier vertretenen Anleger hatten sich allesamt bei der Takestor AG beteiligt und von dieser Zusagen erhalten, dass ihre Beteiligung im Jahr 2009 bzw. 2010 abgerechnet werden würde. Abrechnungen erfolgten jedoch ebenso wenig wie die Auszahlung eines möglicherweise noch vorhandenen Auseinandersetzungsguthabens.
Verstecken funktioniert nicht!
Nachdem die Immobilieninvestorgesellschaft unter dem Namen Balz mit verschiedenen Unterbezeichnungen gestartet war, sich dann in BAF.AG und zuletzt in Akestor AG umbenannt hatte, erfolgte nunmehr die Umfirmierung zu Takestor AG und damit teilt die Immobilieninvestorgesellschaft nun allerdings auch mit, dass sie wieder einen ordentlichen Geschäftssitz vorhält, nunmehr in Gießen. Zwischendurch erwog die Akestor AG die Idee, ihren Geschäftssitz nach Schweden verlagern zu können, was aber am Umwandlungsgesetz scheiterte. Verstecken geht nicht, somit meldete sie sich mit eben neuer Firmierung, der Takestor AG zurück.
Entwicklung und Erfolge für betroffene Anleger und Verbraucher
Die Akestor AG, die früher von Dieter Balz als Vorstand geleitet wurde, ist seit Jahren bekannt und wurde bereits von zahlreichen Anlegern auf Rückabwicklung ihrer Kapitalanlagen in Anspruch genommen. Die Gesellschaft hatte sich lange mit unterschiedlichem Erfolg verteidigt.
Die ehemalige Akestor AG (nun Takestor AG) wurde am 16.01.2012 durch das Landgericht Berlin zur Zahlung von Schadensersatz und zur Freistellung der durch die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte vertretenen Mandanten von weiteren Zahlungen verurteilt. Das Urteil erging als Versäumnisurteil, da die Beklagte sich in dem Gerichtstermin nicht durch einen Rechtsanwalt vertreten ließ.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sven Tintemann erläutert zur weiteren Entwicklung: “Da die Gesellschaft ihren Verpflichtungen aus dem Gesellschaftsvertrag nicht nachgekommen ist, mussten nunmehr Klagen zum Landgericht Gießen und zum Landgericht Berlin eingereicht werden. Es ist davon auszugehen, dass die Gesellschaft nach Erhalt der Klagen die Beteiligungen abrechnen und ein eventuell noch vorhandenes Auseinandersetzungsguthaben auszahlen wird. Für die betroffenen Anleger ist die Tatsache, dass die Gesellschaft Takestor AG nunmehr wieder einen Geschäftssitz in Gießen hat, an dem Klagen zugestellt werden können, ein weiterer Schritt in Richtung Klarheit und Gerechtigkeit. Zum Glück für alle betroffenen Anleger ist die Verlegung des Geschäftssitzes nach Schweden gescheitert.”
Über die Entwicklung und den Verlauf der Prozesse werden wir weiter berichten.
V.i.S.d.P.
Sven Tintemann
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Rechtsanwalt Sven Tintemann ist seit 2011 als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zugelassen. Zu seinen Tätigkeitsfeldern gehören Bank- und Kapitalmarktrecht, Versicherungs- und Rückversicherungsrecht, Prospektrecht, Telekommunikationsrecht und Insolvenzrecht. Als einer der wenigen Experten deutschlandweit im Bereich Schufa- und Datenschutzrecht erstritt Rechtsanwalt Sven Tintemann erfolgreich wegweisende Urteile. Weitere Informationen unter www.tintemann.de
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