Vom Jurastudenten zum Rechtsanwalt
Wer beschließt, Rechtsanwalt zu werden, hat einen relativ langen Weg vor sich. Der Tätigkeit als Anwalt ist ein abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften vorausgesetzt, welches in der Regel neun Hochschulsemester umfasst. Das Jurastudium wird in Grund- und Hauptstudium aufgeteilt.
Das Grundstudium
Während der vier Semester des Grundstudiums stehen vor allem die juristische Methode sowie die Grundlagen verschiedener Rechtsgebiete im Fokus des Lehrplans. Dabei ist das Zivilrecht das umfassendste Gebiet im gesamten Studium. Abgeschlossen wird das Grundstudium mit einer Zwischenprüfung. Es handelt sich dabei um eine verpflichtende Prüfung, welche die Studenten zum Hauptstudium berechtigt. Einige Universitäten verzichten jedoch auf die Zwischenprüfung und erkennen die bestandenen Scheine als Zulassungsberechtigung zum Hauptstudium an.
Das Hauptstudium
Wer das Grundstudium bestanden hat, wird zum Hauptstudium zugelassen. Diese Phase des Studiums setzt sich meist aus drei Semestern zusammen. Hier werden andere Schwerpunkte als im Grundstudium gelehrt sowie zahlreiche Seminare besucht. Ferner beinhaltet das Hauptstudium ein Semester, welches sich mit ausländischem Recht befasst. Dieses Fach muss in der jeweiligen Landessprache absolviert werden.
Wahl eines Schwerpunktes
Ist das Hauptstudium erfolgreich abgeschlossen, muss ein Schwerpunktbereich gewählt werden. Welche Bereiche zur Auswahl stehen, entscheidet jede Hochschule selbst. Das heißt, dass nicht an allen Universitäten die gleichen Schwerpunkte zur Auswahl stehen. Meistens werden jedoch mehrere Schwerpunkte angeboten, zwischen denen die Studenten wählen können. Zu beachten ist auch, dass die Schwerpunkte je nach Hochschule zum Teil sehr unterschiedlich geprüft und bewertet werden. Aus diesem Grund ist es üblich, dass Kanzleien diese Note bei der Einstellung eines Rechtsanwalts nicht berücksichtigen.
Die Examensvorbereitung
Wer den Schwerpunktbereich bestanden hat, beginnt zumeist direkt mit der Vorbereitung des ersten Staatsexamens. Diese Vorbereitung dauert in der Regel ein bis eineinhalb Jahre. Abgeschlossen wird diese Phase zunächst mit der ersten juristischen Prüfung, welche mehrere Klausuren umfasst. Ist das erste Staatsexamen bestanden, folgt anschließend eine zweijährige praktische Phase, das sogenannte Referendariat. Der Rechtsreferendar durchläuft in dieser Zeit verschiedene Stationen in unterschiedlichen Rechtsgebieten. Ist das Referendariat abgeschlossen, so wird das zweite Staatsexamen, das sogenannte Assessorexamen, abgelegt. Nach dem zweiten Staatsexamen besteht zudem noch die Möglichkeit, ein Promotionsstudium zu absolvieren.
Vorstellung der Kanzlei Rudolph
Im Jahre 1994 wurde die erste Anwaltskanzlei von Herrn und Frau Rudolph in Minden gegründet. 1997 ist die Kanzlei innerhalb der Stadt umgezogen und befindet sich seitdem direkt neben dem Gerichtszentrum. Seit 2012 gibt es zudem eine Kanzlei in Bielefeld, in der zahlreiche Mandanten betreut werden. Neben Herrn Rudolph sind die Rechtsanwälte Dieter Heydemann und Matthias Kiunka Teil der Belegschaft. Die Rechtsanwaltskanzlei Rudolph ist in zahlreichen Fachgebieten spezialisiert. Zu diesen zählen unter anderem die Bereiche Strafrecht, Zivilrecht, Verkehrsrecht, IT-Recht, Erbrecht und Betreuungsrecht. Durch diese Spezialisierungen ist es den Anwälten möglich, ihre Mandanten bei vielen verschiedenen Anliegen zu unterstützen. Ferner ist die Kanzlei Rudolph Teil der “AdvoUnion”, einer überregionalen Gemeinschaft von Korrespondenzanwälten. Durch diese Mitgliedschaft können auch außerhalb der Standorte Mandanten an allen deutschen Gerichten vertreten werden, ohne dass zusätzliche Gebühren anfallen.
Interview mit Herrn Kiunka von der Rechtsanwaltskanzlei Rudolph
WUP: Welcher Bereich fasziniert Sie an diesem Beruf am meisten?
Herr Kiunka: Man kann schon sagen, dass ich eine Vorliebe für den Schwerpunkt Strafrecht habe. Während meines Studiums in Bielefeld habe ich an einem Lehrstuhl mit einem Strafrecht-Professor gearbeitet. Nach dem Jurastudium habe ich schließlich eine Promotion im Strafrecht begonnen. Strafrecht ist ein Gebiet, das mich sehr fasziniert, da man mit den Bürgern in Kontakt kommt und sie unterstützen kann. Aus diesen Gründen kann man sagen, dass mir bereits seit langem bewusst war, dass ich im Strafrecht arbeiten würde. Es ist nichts, was ich mir erst während meines Studiums überlegt habe.
WUP: Seit wann arbeiten Sie in der Kanzlei Rudolph in Bielefeld und wie sind Sie dazu gekommen?
Herr Kiunka: Wie gesagt habe ich zunächst eine Promotion im Strafrecht begonnen. In dieser Zeit habe ich auch einen Fortbildungslehrgang für Strafrecht besucht. Nach meiner Promotion habe ich begonnen, in der Kanzlei Rudolph zu arbeiten. Ich bin also seit des Frühjahrs 2012 als Rechtsanwalt in der Kanzlei Rudolph tätig. Ich würde sagen, dass es eher Zufall war, dass ich in dieser Kanzlei arbeite, da ich ursprünglich aus Minden komme und zwecks des Studiums nach Bielefeld gezogen bin.
WUP: Sie sind Fachanwalt in den Bereichen IT-Recht und Strafrecht. Warum haben Sie sich für diese Fachbereiche entschieden?
Herr Kiunka: Das Gebiet des Strafrechts hat mich schon immer fasziniert. Auch IT-Recht fand ich schon immer sehr ansprechend, da mich die neuen Medien sehr interessieren. Bereits in meiner Jugend hatte ich einen Computer, weshalb ich mich etwas intensiver mit diesem Bereich auseinandergesetzt habe. Damals habe ich überlegt, ein Studium im Bereich Informatik zu absolvieren. Im Endeffekt habe ich mich dann aber doch für Jura entschieden.
WUP: Mit welchen Anliegen kommen die meisten Ihrer Mandanten zu Ihnen?
Herr Kiunka: Das Sekretariat teilt uns die Mandanten je nach Anliegen zu. In der Kanzlei sind die Fachbereiche aufgeteilt: Herr Rudolph kümmert sich verstärkt um das Verkehrsrecht. Alle Mandanten, die ein strafrechtliches oder IT-rechtliches Anliegen haben, wenden sich an mich. Ich vertrete sie also eher in diesen beiden Bereichen.
WUP: Gibt es einen Fall, der Ihnen besonders im Gedächtnis geblieben ist?
Herr Kiunka: Ja, den gibt es. Vor einiger Zeit war ich bei einem recht großen Strafverfahren dabei, welches im Landgericht Gera stattgefunden hat. In diesem Großverfahren waren fünfzehn Anwälte vertreten. Das Interessante an diesem Fall war, dass ein Rechtsanwalt der Angeklagte gewesen ist.
WUP: Sie geben an, dass Sie Spanisch sprechen. Wo haben Sie das gelernt und inwiefern bereichert es Ihre Arbeit?
Herr Kiunka: Spanisch habe ich zunächst in der Schule gelernt. Zudem habe ich insgesamt drei Monate in Lateinamerika gelebt. Da die Menschen dort weder Englisch noch Deutsch sprechen, war ich gezwungen, Spanisch zu reden. Dadurch habe ich die Sprache natürlich noch besser gelernt. Allerdings muss ich sagen, dass das für mich im Beruf bisher noch nicht sehr hilfreich war. Es gibt zwar Mandanten, die mich bereits vorher kannten, spanische Muttersprachler sind und dadurch mit ihren Anliegen zu mir kommen. Das Problem ist nur, dass vielen überhaupt nicht bewusst ist, dass es jemanden in der Kanzlei Rudolph gibt, der der spanischen Sprache mächtig ist. Ich bin der Meinung, dass viel mehr Leute in die Kanzlei kommen würden, wenn sie das wüssten, da es in Bielefeld mittlerweile eine lateinamerikanische und eine spanische Community gibt.
WUP: Vielen Dank!
Kontakt:
Rechtsanwaltskanzlei Rudolph
Geschäftsführer: Herr Rudolph
Schillerstraße 1
33609 Bielefeld
Tel: 0421 637128
Mail: info@strafverteidigerbielefeld.de
Web: www.strafverteidigerbielefeld.de
Rechtsanwaltskanzlei Rudolph
Hans-Jürgen Rudolph
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Deutschland
E-Mail: info@strafverteidigerbielefeld.de
Homepage: http://www.strafverteidigerbielefeld.de
Telefon: 0521/98856440
Pressekontakt
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