Die Rechtsanwälte Sandmeier & Sixta aus Aichach sind für ihre Klienten in verschiedenen Bereichen tätig. Erb-, Familien- und Arbeitsrecht zählt ebenso zum Aufgabengebiet, wie Sozialversicherungs-, Zivil- und Strafrecht.
Neue Richtlinie für Onlinehandel:
Seit Juni 2014 haben die Rechtsanwälte aus Aichach mit einer neuen EU-Verbraucherrechterichtlinie für den Onlinehandel zu tun. Darüber informieren die Rechtsanwälte aus Aichach:
In Deutschland: Nachteile für den Verbraucher
Der Onlinehandel wächst noch immer rasant, das wissen auch die Rechtsanwälte aus Aichach. Aufgrund vieler unterschiedlicher nationaler Bestimmungen war der grenzüberschreitende Onlinehandel bisher kompliziert. Die neue Richtlinie trägt den Namen 2011/83/EU und bringt umfassende Änderungen, vor allem im Bereich Warenrücksendung und Widerrufsbelehrung. Die Rechtsanwälte aus Aichach wissen: Die neue Richtlinie stärkt in einigen EU-Ländern den Verbraucherschutz. In Deutschland bringt die neue Regelung aus Kundensicht nur wenige Vorteile. Bisher war die Warenrücksendung binnen 14 Tagen kostenlos und ohne Angaben von Gründen möglich. Nun tragen die
Verbraucher die Kosten für die Rücksendung, müssen den Rückruf deutlich gegenüber dem Unternehmen erklären und Gründe nennen. Die Rechtsanwälte aus Aichach empfehlen, für die Rückruferklärung immer den Schriftweg zu wählen.
Handelt der Unternehmer nach der neuen Regelung, muss er darauf hinweisen, erklären die Rechtsanwälte aus Aichach. Eine separate Vereinbarung muss aber nicht erfolgen. Wenn sich der Zustand der Ware verschlechtert und dies nicht auf die reine Prüfung des Artikels zurückzuführen ist, muss der Verbraucher die Wertminderung ausgleichen.
Auch Unternehmen müssen Abläufe ändern
Damit die neue Richtlinie in Kraft tritt, müssen die Unternehmen zunächst ihre AGBs und Widerrufsbelehrungen anpassen. Die Regeln gelten nur für Unternehmensbereiche, in denen der Vertragsabschluss per Fernkommunikation erfolgt und Dienstleistung oder Produkte per Fernabsatz vertrieben werden, erklären die Rechtsanwälte aus Aichach. Nach Vertragsabschluss muss das Unternehmen den Vertrag auf einem “dauerhaften Datenträger” (z.B. E-Mail) dem Kunden übermitteln. Möchte der Kunde die Ware vor Ablauf der europaweit gültigen 14-tägigen Widerrufsfrist erhalten, muss er dem ausdrücklich zustimmen. Die Unternehmen müssen dem Kunden mit der Ware ein
Widerrufsformular übermitteln. Bei unterbliebener oder falscher Widerufsbelehrung erlischt das Widerrufsrecht spätestens 1 Jahr und 14 Tage nach Warenerhalt.
Die Rechtsanwälte aus Aichach stehen Ihnen bei Fragen zur neuen Regelung zur Verfügung und beraten Sie, egal ob Sie Unternehmer oder Kunde sind. www.aichacher-anwaltskanzlei.de
Weitere Informationen stellen die Rechtsanwälte auf ihrem Blog www.rechtsauskunft.me zur Verfügung.
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