Quantum Leben AG: Anleger der Lebensversicherung Select Investment Bond fürchten um ihr Geld

Quantum Leben AG: Anleger der Lebensversicherung Select Investment Bond fürchten um ihr Geld GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Handelsblatt berichtete bereits im März dieses Jahres, dass Anlegergelder aus der Lebensversicherung Select Investment Bond im großen Stil verschwunden seien. Die zur Anlage bestimmten Prämien der Versicherungsnehmer wurden in diverse Fonds, u.a. in den Fonds Argyle Fund Class S investiert. Hier sollen etwa 35 Prozent der Anlegergelder verschwunden sein, wie das Unternehmen auf seiner Webseite einräumte. In den Angaben zur Police hatte die Quantum Leben AG offenbar von einem “niedrigen bis moderatem Risiko” gesprochen.

Nach Recherchen des Handelsblatts soll das Geld der Anleger in die kanadische Firma New Solutions Capital geflossen sein. Deren Chef soll die Gelder angeblich veruntreut haben. Die Behörden ermitteln bereits. Die Zahlungen an die Versicherungsnehmer wurden ausgesetzt, der Fonds geschlossen.

Den Versicherungsnehmern der Select Investment Bond wurde die Umschichtung ihrer Gelder aus dem Argyle Fund Class S in den Fonds Argyle Recovery Class als Ersatz angeboten. Dabei müssten die Anleger voraussichtlich auch hohe Verluste in Kauf nehmen.

Betroffene Versicherungsnehmer, die sich nicht mit dieser Situation abfinden wollen, können sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann überprüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz bestehen und ggfs. die nötigen juristischen Schritte einleiten.

Schadensersatzansprüche können zum Beispiel durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein, wenn die Versicherungsnehmer nicht ordnungsgemäß über die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Investition aufgeklärt wurden. Dazu gehört auch die Erläuterung über die Funktionsweise einer fondsgebundenen Lebensversicherung. Ob eine fehlerhafte Beratung vorlag, muss im Einzelfall geprüft werden. Ebenfalls gilt es zu prüfen, ob die Angaben zu der Lebensversicherung vollständig und wahrheitsgemäß waren, wenn von einem “niedrigen bis moderatem Risiko” die Rede war. Das Handelsblatt berichtet sogar von einer “Garantie auf die unterliegenden Vermögenswerte”. Dieser Darstellung hat die Quantum Leben AG allerdings widersprochen.

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