GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Viele der Anleger, die Anteile an der Prorendita VIER Ideenkapital gezeichnet haben, scheinen gegenwärtig Schreiben zu erhalten, in denen sie über die anscheinend schlechte wirtschaftliche Situation ihrer Anlage informiert werden. Die wirtschaftliche Entwicklung der Fondsgesellschaft soll von den ursprünglichen Erwartungen abweichen. Anleger der Prorendita VIER sollen anscheinend zurzeit von der Verwaltungsgesellschaft hierüber informiert werden.
Reduzierung der Rückkaufswerte der Policen und einer Verringerung der Versicherungszahlungen am Ende der Laufzeit durch die britischen Lebensversicherer soll wohl auf Grund der Finanzkrise stattfinden. Nach der Fondsgesellschaft solle eine bessere wirtschaftliche Entwicklung abgewartet werden. Dies könnte die Aussichten zahlreicher dieser Fonds, nach den aktuellen Erkenntnissen – wohl insbesondere des Prorendita VIER – unter Umständen zu Ungunsten der betroffenen Anleger beeinflusst haben.
Die fünf Prorendita Fonds wollten die Beiträge der Versicherungsnehmer begleichen und dafür mit den Policen nach deren Belieben Handel treiben können oder die Versicherungsleistung einfordern. Sie legten Geld in “gebrauchte” Policen britischer Kapitallebensversicherungen an.
Anleger sind jedoch nicht schutzlos gestellt. Für Anleger der fünf Lebensversicherungsfonds “Ideenkapital Prorendita Britische Leben 1 – 5” kommen im Falle einer fehlerhaften Anlageberatung möglicherweise Schadenersatzansprüche gegen die beratenden Institute in Betracht.
Betroffenen Anlegern ist es daher zu empfehlen, ihre Beteiligung an dem Lebensversicherungsfonds Prorendita VIER von einem, im Kapitalmarktrecht tätigen Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Oftmals wurden die Anleger von den Beratern der Institute nicht richtig über die mit der Anlage verbundenen Risiken aufgeklärt. So soll Anlegern in zahlreichen Fällen verschwiegen worden sein, dass es sich vorliegend um eine gesellschaftliche Beteiligung handelt, welche gewisse Haftungsrisiken mit sich bringen kann. Wenn die beratenden Institute nicht über die ihnen zufließenden Provisionen und Rückvergütungen informiert haben, kann hierin eine Pflichtverletzung liegen, welche zu einem Schadenersatzanspruch des Anlegers führen kann.
Dabei sollten sich die Anleger jedoch nicht zu viel Zeit lassen, da für viele dieser Schadenersatzansprüche die Verjährung drohen kann. Anleger sollten einen erfahrenen Rechtsanwalt zu Rate ziehen.
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