Prokon: Anleger werden zu Gläubigern – Was jetzt zu beachten ist

Prokon: Anleger werden zu Gläubigern - Was jetzt zu beachten ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Amtsgericht Itzehoe eröffnete das Insolvenzverfahren über die Prokon Regenerative Energien GmbH am 1. Mai 2014. Das Insolvenzgericht stellte fest, dass die Genussrechte nicht nachrangig behandelt werden, d.h. die Forderungen der Anleger werden ebenso behandelt wie andere Forderungen (z.B. der Banken) gegen das Unternehmen auch. Die Prokon-Anleger sind damit zu Gläubigern geworden.

Als solche müssen sie beim Insolvenzverwalter ihre Forderungen bis zum 15. September 2014 anmelden. Dabei ist zu beachten, dass sämtliche Forderungen gegen Prokon angemeldet werden müssen – also auch solche, die eigentlich erst zu einem späteren Zeitpunkt fällig wären. Dies können zum Beispiel Genussrechte sein, die erst in den kommenden Jahren zur Auszahlung anstehen. Wichtig ist, dass die Forderungen nicht nur fristgerecht, sondern auch formgerecht angemeldet werden. Forderungen, die zu spät eingereicht werden, können im Insolvenzverfahren nicht berücksichtigt werden.

Die Anleger werden voraussichtlich in den kommenden Wochen vom Insolvenzverwalter Post mit Formularen zur Forderungsanmeldung erhalten. Nach Schätzungen des Insolvenzverwalters können nicht alle Forderungen bedient werden. Demnach müssen die Anleger mit Verlusten zwischen 40 und 70 Prozent rechnen.

Am 22. Juli 2014 wird zunächst eine Gläubigerversammlung stattfinden. In dieser wird über den weiteren Fortgang des Verfahrens entschieden. Für die Anleger ein wichtiger Termin zur Wahrung ihrer Interessen.

Um die Forderungen form- und fristgerecht anzumelden und durchzusetzen, sollten sich die Anleger an einem im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden, der auch im Insolvenzrecht kompetent ist. Er kann die Anleger in allen Angelegenheiten – von der Forderungsanmeldung bis zum Insolvenzverfahren – unterstützen. Da die Anleger in jedem Fall mit Verlusten rechnen müssen, können sie parallel auch prüfen lassen, ob sie möglicherweise Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen können.

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