Probleme zahlreicher Lloyd Schiffsfonds

Probleme zahlreicher Lloyd Schiffsfonds GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Einige Anleger von Lloyd Fonds trifft es im Jahr 2013 besonders hart. So soll etwa Ende 2012 für das Fondsschiff “MS Manhatten” des LF 48 Flottenfonds IV Insolvenz angemeldet worden sein. Andere Fonds befinden sich zwar nicht in der Insolvenz, machen ihren Anlegern aber dennoch Sorgen.

Die Erwartungen der Anleger der Lloyd Fonds LF 23 MT Team Neptun und LF 24 MT Team Jupiter konnten so ebenfalls nicht erfüllt werden: Hier soll es bereits zum Ausfall von Ausschüttungen gekommen sein. Auch die Fondsschiffe MS Bonaire und MS Barbados des LF 88 Flottenfonds XI sollen im Jahr 2012 nicht für die erhofften Ausschüttungen gesorgt haben und die Ausschüttungen des LF 47 Flottenfonds III für das Jahr 2013 seien ebenso unsicher. Auch die Zukunft weiterer Lloyd Fonds, wie des LF 33 MT Bavarian Sun, des LF 64 MS Athens Star und des LF 75 MS Almathea stehe noch in den Sternen. Die Einnahmesituation der Lloyd Fonds LF 41 MS Frida Schulte sei schlecht, heißt es.

Insgesamt sehen offenbar zahlreiche Anleger von Lloyd Fonds somit eher düsteren Zeiten entgegen. Dies wird dadurch noch bestärkt, dass es noch einige Zeit dauern soll, bis die durch die internationale Schifffahrtskrise verursachten Probleme gelöst sein sollen.

Vielen Anleger ist bei der Zeichnung eines Schiffsfonds nicht bewusst, dass es sich dabei keinesfalls um eine völlig risikolose Anlage handelt. Möglicherweise werden die Anleger hier nämlich Kommanditisten einer Kommanditgesellschaft und haften auch als solche. Im schlimmsten Fall kann es so zum Totalverlust des investierten Geldes kommen.

Anleger betroffener Schiffsfonds sind jedoch unter Umständen nicht schutzlos gestellt. Sind ihnen bei der Zeichnung diese bestehenden Risiken verschwiegen worden, stehen ihnen nämlich möglicherweise Schadenersatzansprüche gegen das sie beratende Institut, z.B. ihre Bank zu. Als Anleger eines Schiffsfonds sollten Sie sich daher an einen im Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden, der für Sie prüfen kann, ob und gegen wen Ihnen Ansprüche zustehen.

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