Orange Ocean: Sechs Schiffsfonds offenbar insolvent

Orange Ocean: Sechs Schiffsfonds offenbar insolvent GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Emissionshaus Orange Ocean stieg erst 2007 in das Geschäft mit Schiffsfonds ein. Nur wenig später geriet die Schifffahrt in eine immer noch anhaltende Krise. Hauptgründe waren aufgebaute Überkapazitäten und niedrige Charterraten. Nun hat die Krise auch bei den Orange Ocean Schiffsfonds zugeschlagen. Nach Angaben von “Fonds professionell” wurde das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaften der MS Lucia, MS Marietta Bolten, MS United Tristan Da Cunha, MS United Tambora, MS United Tronador und MS United Takawangha eröffnet. Die Schiffsfonds wurden in den Jahren 2008 und 2009 platziert. Den Anlegern droht nach der Eröffnung der vorläufigen Insolvenzverfahren der Totalverlust.

Um den finanziellen Verlust abzuwenden, können sich die betroffenen Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können.

Erfahrungsgemäß ist es bei der Vermittlung von Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen in vielen Fällen zu einer fehlerhaften Anlageberatung gekommen. Das heißt, die Anleger wurden nicht ordnungsgemäß über die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Investition aufgeklärt. Dazu zählt unter anderem auch das Totalverlustrisiko. Als Kapitalanlage mit Totalverlustrisiko ist ein Schiffsfonds zum Aufbau einer Altersvorsorge in der Regel nicht geeignet und passt daher auch nicht zum Profil eines sicherheitsorientierten Anlegers.

Darüber hinaus hätten die Banken ihre Kunden auch über die Rückvergütungen, die sie für die Vermittlung der Fonds-Anteile erhalten, aufklären müssen. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs können diese so genannten Kick-Back-Zahlungen einen großen Einfluss auf die Kaufentscheidung haben. Heißt: Hätte der Anleger gewusst, dass die Provisionen an die Bank fließen, wäre es möglicherweise erst gar nicht zum Vertragsabschuss gekommen. Sowohl eine unzureichende Risikoaufklärung als auch das Verschweigen der Provisionen, kann Ansprüche auf Schadensersatz auslösen. Ob die Bank gegen ihre Beratungspflichten verstoßen hat, muss allerdings immer im Einzelfall geprüft werden.

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