GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Um ein Insolvenzverfahren ihrer Schiffsfonds abzuwenden, soll die Hamburger Lloyd Fonds AG nun ihre wirtschaftlich in Bedrängnis geratenen Schiffsfonds in eine Auffanggesellschaft namens “Ocean 16” ausgliedern wollen, heißt es. Aufgrund der Schifffahrtskrise soll es zahlreichen Schiffsfonds an den finanziellen Mitteln fehlen, um beispielsweise die Betriebskosten decken zu können. Die sich ebenfalls in dieser Situation befindlichen Schiffsfonds des Hamburger Investmenthauses Lloyd Fonds AG sollen jetzt durch das Finanzierungsmodell “Ocean 16” gerettet werden. Die Flotte werde unter diesem Namen nun weiterbetrieben. Das Konzept der Lloyd Fonds AG soll rund 6.000 Anleger betreffen und ist keineswegs frei von Kritik.
Diese rührt unter anderem daher, dass die Anleger der betroffenen ursprünglichen Schiffsfonds an dem Lloyd Fonds “Ocean 16” lediglich mittelbar beteiligt sein sollen und dementsprechend nicht mehr über ein direktes Mitspracherecht verfügen sollen. Darüber hinaus solle der “Ocean 16” das Ziel verfolgen, die Schiffe in besseren Zeiten möglichst gewinnbringend wieder zu verkaufen. Dies erscheint jedoch angesichts der Tatsache, dass kürzlich erst zwei der für “Oceans 16” eingeplanten Schiffsfonds Insolvenz angemeldet haben, schwierig. Das neu erschaffene Konstrukt könnte mithin also Risiken für die Anleger bergen.
Zur Durchführung der Pläne der Lloyd Fonds AG ist noch die Zustimmung der Fondskommanditisten notwendig, die nur durch die Medien von dem neuen Konzept erfahren sollen haben. Das Emissionshaus informierte zunächst nur die Anlegerbeiräte, nicht aber die Anleger selbst über “Ocean 16”. Auch diese Tatsache soll für Verstimmung bei den betroffenen Anlegern gesorgt haben.
Trotz dieser Rettungspläne ist der Erfolg des Projektes in diesen Krisenzeiten ungewiss. Die betroffenen Anleger sollten deshalb genauestens überprüfen lassen, ob ihnen rechtliche Möglichkeiten hinsichtlich der Zeichnung der Kapitalanlage zustehen. Sollten Anleger nicht über die mit der Beteiligung an einem Schiffsfonds verbundenen Risiken unterrichtet worden sein, kommen möglicherweise Schadensersatzansprüche gegen das jeweils beratende Finanzdienstleistungsinstitut in Betracht.
Lassen Sie sich als Schiffsfondsanleger durch einen im Bank- und Kapitalmarktrecht tätigen Rechtsanwalt beraten, der umfangreich und einzelfallbezogen prüfen kann, ob und gegen wen Ihnen möglicherweise Ansprüche zustehen könnten.
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