New Capital Invest: Anleger in NCI-Fonds fürchten um ihr Geld

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Emissionshaus New Capital Invest (NCI) investiert unter anderem in Öl- und Gasvorkommen in Nordamerika. In Zeiten steigenden Energiebedarfs in den Ohren vieler Anleger wohl ein lohnendes Investment . Zumal NCI nach eigenen Angaben besonderes Augenmerk auf Sicherheit, überdurchschnittliche Renditen und überschaubare Laufzeiten lege. Nun warten etliche Anleger allerdings vergeblich auf Ausschüttungen. Ihre Gelder sollen in einem undurchsichtigen Firmengeflecht verschwunden sein. Von Unternehmensseite sind inzwischen Zahlungsschwierigkeiten eingeräumt worden. Betroffen sind offenbar die Fonds NCI USA 11, NCI USA 16 und NCI USA 19.

Trotz der unübersichtlichen Lage wurden die Anleger in einem Moratorium des Firmenchefs offenbar aufgefordert, bis zum Jahresende stillzuhalten und die Untersuchungen abzuwarten. Nur wenig später verkaufte derselbe Mann die Vertriebsplattform dima24.de Anlagevermittlung GmbH. Die NCI-Fonds wurden u.a. über diese Plattform vertrieben. Dieser Verkauf lässt auch das Moratorium an die Anleger in einem zweifelhaften Licht erscheinen und trägt nicht zur Beruhigung bei. Denn Schadensersatzansprüche können sich auch an die Vermittler der Kapitalanlage richten. Auch bei der Staatsanwaltschaft München sollen inzwischen Anzeigen eingegangen sein und ein Anfangsverdacht werde geprüft, berichten verschiedene Medien.

Beunruhigte Anleger, die um ihr investiertes Geld fürchten, sollten angesichts dieser Entwicklung nicht einfach nur stillhalten und schon gar nichts unterschreiben. Stattdessen können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden, der ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen und die notwendigen Schritte einleiten kann.

Ein Ansatzpunkt für Schadensersatz kann sich aus Prospekthaftung ergeben. Die Angaben im Emissionsprospekt müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein. Sollte dies nicht der Fall sein, und die Beteiligung an dem Fonds wurde durch falsche oder irreführende Angaben schmackhaft gemacht, kann auf Rückabwicklung geklagt werden.

Ein weiterer Ansatzpunkt sind Schadensersatzansprüche aus fehlerhafter Anlageberatung. Zu einer ordnungsgemäßen Anlageberatung gehört auch eine umfassende Aufklärung über sämtliche Risiken im Zusammenhang mit der Investition. Darüber hinaus hätte auch auf die personelle Verflechtung des Emissionshauses mit dima24.de hingewiesen werden müssen.

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