GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Nach einem Bericht von Fonds professionell online ist der MPC Flottenfonds Santa-R-Schiffe insolvent. Der Fonds soll insgesamt knapp 100 Millionen Euro bei den Anlegern eingesammelt haben. Investiert wurden die Gelder in die sieben Containerschiffe MS Rafaela, MS Santa Rebecca, MS Santa Ricarda, MS Santa Roberta, MS Santa Romana, MS Santa Rosanna und MS Santa Rufina. Für die sieben Einschiffgesellschaften soll bereits Insolvenzantrag gestellt worden sein.
Mit der Insolvenz scheint das Ende eines wenig erfolgreichen MPC Schiffsfonds erreicht zu sein. MPC Capital emittierte den Fonds 2002. Doch die Krise der Schifffahrt schlug auch bei diesem Fonds zu. Daher wurden die Anleger mehrfach aufgefordert, sich mit frischem Kapital an der Sanierung des Fonds zu beteiligen. Jetzt sollte wieder ein Rettungspaket geschnürt werden, das aber offenbar gescheitert ist.
Für die Anleger bedeutet diese Entwicklung, dass sie nicht nur den Totalverlust ihres investierten Kapitals befürchten, sondern auch bereits geleistete Ausschüttungen wieder zurückzahlen müssen. Um dies zu verhindern, sollten sich betroffene Anleger daher an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Er kann die rechtlichen Möglichkeiten überprüfen und ggfs. auch Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen.
Für diese Schadensersatzansprüche kann es verschiedene Ansatzpunkte geben. So lag möglicherweise Falschberatung durch die Anlagevermittler vor. Denn im Beratungsgespräch hätten die Anleger auf alle Risiken im Zusammenhang mit ihrer Investition aufgeklärt werden müssen. Auch zum Beispiel über das Risiko des Totalverlusts. Darüber hinaus hätten sie auch über Rückvergütungen, die möglicherweise an die Bank für die Vermittlung der Fonds-Anteile geflossen sind, informiert werden müssen, da diese sogenannten Kick-Backs großen Einfluss auf die Kaufentscheidung haben können. Außerdem war vielleicht der Verkaufsprospekt schon fehlerhaft. Auch das würde den Anspruch auf Schadensersatz bzw. Rückabwicklung begründen.
Betroffene Anleger, die Schadensersatzansprüche geltend machen wollen, sollten allerdings nicht mehr lange damit warten, da eventuell bereits Verjährung droht.
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