GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Anscheinend sollen nun auch die Anleger des “Ownership Tonnage III” von der Schifffahrtkrise betroffen sein.
Der Schiffsfonds sei im Jahr 2005 in Umlauf gebracht worden. Dieser soll die Beteiligung an bis zu 5 Schiffen beinhalten, namentlich die “MS Elbmarsch”, die “MS Elbcarrier”, die “MS Elbdeich”, die “MS Elbinsel” und die “MS Elbfeeder”. Bereits im Jahr 2010 soll es Anzeichen für erste Probleme gegeben haben. Die Anleger hätten rund 1 Mio. Euro zur Sanierung beigetragen, heißt es. Dieses Vorhaben könnte sich nun jedoch als nicht ausreichend erweisen. Vielmehr soll den Anlegern nun die Rückforderung ihrer erhaltenen Ausschüttungen drohen. So sei es in den letzten 7 Jahren bereits zweimal dazu gekommen, dass die Anleger erneut investieren mussten, um eine Zahlungsunfähigkeit des Schiffsfonds zu verhindern. Im Worst-Case-Szenario, der Insolvenz des Fonds, droht den Anlegern sogar der Totalverlust ihrer Einlage.
Im Gegensatz zu den Kleinanlegern sollen die Banken, die den Anlegern diesen Schiffsfonds vermittelt haben, von der Beteiligung der Anleger sogar profitiert haben. Bis zu 11 % des Betrages, den die Anleger jeweils angelegt haben, sollen einige Geldinstitute als Provision erhalten haben. Über die Einnahme solch hoher Provision müssten die Banken grundsätzlich aufklären. Unterbleibt eine solche Aufklärung, könnten sich die Banken gegenüber dem Anleger schadensersatzpflichtig gemacht haben.
Ein im Kapitalmarktrecht tätiger Anwalt sollte überprüfen, ob Sie über die Risiken einer solchen Beteiligung umfassend aufgeklärt worden sind. Neben der Überprüfung des Anlegervertrages sollte ein kompetenter Anwalt umfangreich und einzelfallbezogen prüfen, ob und gegen wen Ihnen Ansprüche zustehen könnten.
Viele Anleger sollten sogar einen Kredit aufgenommen haben, um ihre Beteiligung zu finanzieren. Dadurch könnten sie einen Schaden erlitten haben und sollten ihre Ansprüche umfassend von einem Rechtsanwalt prüfen lassen. Im Hinblick auf die kurzen Verjährungsfristen sollten Anleger unverzüglich handeln.
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