GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Anleger des “SEB Optimix Substanz” sahen sich zu Beginn des Jahres 2013 mit der Situation konfrontiert, dass auch dieser Fonds geschlossen wurde. Dem Fonds standen angeblich zu wenige liquide Mittel zur Verfügung. Dies soll letztendlich zur Schließung geführt haben. Aufgrund der fortwährenden Krise der offenen Immobilienfonds soll die Kapitalanlagengesellschaft nun die Liquidation des Fonds beschlossen haben.
Die endgültige Aussetzung der Anteilrücknahme ist die Konsequenz der Liquidation. Zudem geht damit die endgültige Einstellung der Anteilsausgabe einher. Der Fonds soll wohl zu einem hohen Anteil in illiquide, offene Immobilienfonds investiert haben, welche selbst aktuell geschlossen oder abgewickelt werden. Daraus ergaben sich anscheinend auch die Probleme des Fonds.
Seit Längerem soll es schon krisenähnliche Zustände im Marktumfeld der offenen Immobilienfonds und Immobilien-Dachfonds geben. Anscheinend soll sich die Situation, laut Angaben der Branchenmeldungen in näherer Zukunft auch nicht bessern. Aufgrund der deshalb zu erwartenden steigenden Tendenz von Rücknahmeanträgen für den Fonds “SEB Optimix Substanz”, könne eine nachhaltige Öffnung des Fonds nicht mehr gewährleistet werden, hieß es.
Die Auflösung des Fondsvermögens soll wohl innerhalb von 5 Jahren erfolgen und periodische Ausschüttungen ermöglichen. Doch es kann zu Verzögerungen kommen, denn der Liquidationsprozess des “SEB Optimix Substanz” hängt von der der Liquidierung der Zielfonds ab. Ein Teil des Fondsvolumens sei bereits laut Mitteilung der Gesellschaft am 21.12.2012 ausgezahlt worden. Nichtsdestotrotz können Anleger mit hohen Verlusten rechnen.
Für die Anleger des Fonds könnten hohe Kapitalverluste drohen. Denn die Verwertung der Immobilien aus den Zielfonds könnte möglicherweise nicht ausreichen, um die bestehenden Verbindlichkeiten zu tilgen. Die Betroffenen wissen oftmals nicht, ob und wie ihre Beteiligungen noch zu retten sind.
Ein im Kapitalmarktrecht tätiger Rechtsanwalt prüft, ob Anleger Schadenersatzansprüche aufgrund einer Falschberatung geltend machen können.
Neben der Überprüfung des Anlegervertrages wird ein kompetenter Rechtsanwalt umfassend und einzelfallbezogen prüfen, ob und gegen wen Ihnen möglicherweise Ansprüche zustehen könnten. Insbesondere wird geprüft, ob Sie über die Risiken einer solchen Beteiligung umfassend aufgeklärt worden sind.
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