(ddp direct) Unbestritten ist: Die Besetzungspraxis von Aufsichts- und Beiräten hat vor allem auf Anteilseigner- und Arbeitgeberseite nur wenig zu einer gleichmäßigeren Geschlechterbeteiligung beigetragen, gibt ULA-Hauptgeschäftsführer Ludger Ramme zu Protokoll. Erst die drohende Einführung einer gesetzlichen Quote scheint zu einem echten Umdenken geführt zu haben. Dennoch erfolge der Wandel viel zu langsam, was nicht zuletzt an der exponierten Rolle der amtierenden Mandatsträger sowie ihrer persönlichen Netzwerke und Präferenzen liege. Ramme weiter: Daher sollte eine gesetzliche Quotenregelung über die bisherige Verpflichtung zur Selbstverpflichtung hinausgehen. Vielmehr bräuchte es konkreter, branchenbezogener Mindestquoten für den Anteil des jeweiligen Minderheitengeschlechts im Aufsichtsrat.
Eine solche Quote müsse allerdings flexibel sein und nach Ablauf angemessener Fristen stufenweise in Kraft treten, betont ULA-Hauptgeschäftsführer Ramme. Auch muss es für Unternehmen, deren Belegschaften zum überwiegenden Teil aus Personen eines Geschlechts bestehen, begründete Ausnahmeregelungen geben. Gleiches gelte für Fälle, in denen trotz zumutbarer Anstrengungen keine ausreichend qualifizierten Personen zur Verfügung stehen. Hinsichtlich einer Befristung der Regelung spricht sich Ludger Ramme für eine Dauer von drei Amtsperioden aus: Nach etwa 15 Jahren dürfte bei konsequenter Anwendung der Quote die Nachbesetzung der Mandate ausgewogen sein.
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