GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Das Hamburger Unternehmen Lloyd Fonds AG soll vorzugsweise geschlossene Fondbeteiligungen entwickelnd und vertreiben. Diese soll auch den LF 46 MT Green Point Fonds aufgelegt haben.
Nun soll auch einigen Schifffonds des Hamburger Investmenthauses aufgrund der noch andauernden Krise in der Schifffahrtsbranche der “Untergang” drohen. Der Insolvenzantrag soll bereits für einige Schiffe der Lloyd Fonds AG gestellt worden sein.
Die Schwierigkeiten im Bereich der Schifffahrt basieren auf verschiedenen Gründen. Einerseits soll in dieser Branche ein Überangebot an Transportkapazität herrschen, andererseits soll die Nachfrage nach Transporten via Schiffen vergleichsweise gering gewesen sein. Folglich überraschten die niedrigen Charterraten und die dadurch entstandenen finanziellen Einbußen wohl wenige.
Die Befürchtung vieler betroffener Anleger sind hohe Verluste bei ihrer Beteiligung, denn es können für Anleger betroffener Schiffsfonds und Flottenfonds die Gefahr eines Totalverlustes der Beteiligungen drohen. Die Betroffenen wissen oftmals nicht, ob und wie ihre Beteiligungen noch zu retten sind.
Vielen Anlegern ist es zudem nicht bewusst, dass sie mit ihrer Anlage möglicherweise Kommanditisten einer Kommanditgesellschaft geworden sind und dass sie im Falle einer Insolvenz ihre komplette Anlage verlieren können. Denn dies entspräche der gesetzlich geregelten Haftung eines Kommanditisten. Was die Anleger teilweise auch nicht wissen ist, dass Ihre Ausschüttungen oftmals aus den liquiden Mitteln und nicht aus den Gewinnen stammen sollen. Die Folgen bei einer Insolvenz können ganz einfach und gleichzeitig erschreckend sein. Der Insolvenzverwalter kann beispielsweise unter Umständen das Recht haben, die Ausschüttungen, die nicht durch Gewinne gedeckt waren, zurückzuverlangen.
Neben der Überprüfung des Anlegervertrages kann ein Rechtsanwalt umfassend prüfen, ob und gegen wen Betroffenen möglicherweise Ansprüche zustehen könnten. Insbesondere kann geprüft werden, ob über die Risiken einer solchen Beteiligung umfassend aufgeklärt wurde.
Betroffene die sogar einen Kredit aufgenommen haben, um Ihre Beteiligung zu finanzieren, und die dadurch einen Schaden erlitten haben, sollten ihre Ansprüche umfassend von einem im Kapitalmarktrecht tätigen Rechtsanwalt prüfen lassen. Im Hinblick auf relativ kurze Verjährungsfristen sollte unverzüglich gehandelt werden.
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