Liquidation des KanAm Grundinvest

Liquidation des KanAm Grundinvest

Liquidation des KanAm Grundinvest Eigentlich war für Mai 2012 die Wiedereröffnung des KanAm Grundinvest Immobilienfonds geplant. Die Immobiliengesellschaft hat nun allerdings bekannt gegeben, dass der Fonds doch aufgelöst werden muss.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Frankfurt, Stuttgart www.grprainer.com raten Betroffenen: Grund dafür ist der gleiche, wie schon bei den anderen unzähligen Fonds, die in den letzten Monaten schließen mussten: die Finanzkrise und die Verunsicherung in der Branche. Die Folge dessen war, dass der Fonds nicht liquide genug war, um den Anlegern ihr Geld auszuzahlen. Planmäßig soll der Fonds bis zum 31. Dezember 2016 vollständig liquidiert werden. Das bedeutet, dass die Immobilien veräußert und die Anleger dadurch anteilig ausbezahlt werden.
Es besteht zwar für die betroffenen Anleger weiterhin die Möglichkeit, mit den KanAm Anteilen an der Börse zu handeln. Allerdings müssen sie möglicherweise bei dem Verkauf ihrer Anteile mit einem Verlustgeschäft von ca. über 35 % rechnen.
Für geschädigte Anleger kann es ratsam sein, zu handeln und sich nicht mit möglicherweise geringen Auszahlungen zufrieden zu geben. Eine Möglichkeit ist, mit Hilfe eines Rechtsanwalts zu versuchen, den Kauf der Anteile rückabzuwickeln.
Möglicherweise liegt ein Beratungsfehler seitens der Bank vor. Einige der Anleger sollen bei der Beratung nicht darüber aufgeklärt worden sein, dass der Fonds, in den sie investierten, überhaupt geschlossen bzw. liquidiert werden kann. Oftmals soll diese Art der Anlage als sicher und risikofrei angepriesen worden sein. Darin könnte eine Falschberatung der Bank, die den Fonds vermittelt hat, liegen. Dies wiederum kann zu einem Schadensersatzanspruch des Anlegers führen.
Die Bank könnte ihre Pflichten zudem dadurch verletzt haben, dass sie gegenüber dem Anleger verschwiegen hat, eine Rückvergütung für die Fondsvermittlung zu erhalten. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann auch dieses Verhalten zu einem Schadenersatzanspruch des Anlegers führen.
Es kann daher empfehlenswert sein, als geschädigter Anleger einen Rechtsanwalt aufzusuchen und ein Beratungsgespräch durchzuführen, wenn man sich als Anleger schlecht beraten fühlt.
Die Rechtsanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht von GRP Rainer vertreten bereits eine Vielzahl fondsgeschädigter Anleger. Sie befassen sich mit Ihrer Fondsbeteiligung und prüfen diese auf Schadensersatzansprüche.
Da etwaige Ansprüche aus Fondsbeteiligungen der Verjährung unterliegen, sollten Anleger sich nicht zu viel Zeit lassen, bevor sie einen Rechtsanwalt aufsuchen.

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