GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Deutsche Bankkunden der Credit Suisse sind in den Fokus der deutschen Steuerfahndung geraten. Ihnen wird der Steuerbetrug über die Credit Suisse mit einem Milliardenschaden vorgeworfen.
Anstoß für die Untersuchungen der deutschen Steuerermittler sollen neue Informationen über Scheinversicherungen, sogenannte Bermuda- Produkte sein. Über eine Tochterfirma der Credit Suisse auf den Bermuda- Inseln sollen mehrere tausende Bankkunden Teile ihres Vermögens der Staatskasse vorenthalten haben. Laut den Angaben des Unternehmens handele sich dabei jedoch lediglich um legale Bankprodukte, welche auch von vielen anderen Banken angeboten würden. Darüber hinaus soll darauf verwiesen worden sein, dass die Credit Suisse diese Produkte seit mehreren Jahren in Deutschland nicht mehr anbiete. Außerdem seien die deutschen Kunden darüber unterrichtet worden, dass sie die Steuersituation selbst abklären müssten.
Dass die Steuerfahnder bislang lediglich vereinzelt an Wohnungstüren geklopft haben, liege möglicherweise daran, dass viele im Fokus der Fahnder stehenden Kunden den Finanzbehörden bereits bekannt seien.
Zusätzliche Brisanz erlangt der aktuelle Fall der Credit Suisse durch das schon seit langem ausgehandelte und unterschriebene Steuerabkommen der Bundesrepublik mit der Schweiz. Diesem fehlt allerdings bisher noch die Zustimmung des Bundesrates zu seinem Inkrafttreten. Sollte das Abkommen nicht zustande kommen, werden die Fahnder durch die neuerlichen Informationen wohl umso motivierter sein, Steuerhinterzieher ausfindig zu machen.
Nachdem das Land Nordrhein- Westfalen eine CD mit Daten mutmaßlicher Steuersünder gekauft hatte, befand sich die Schweizer Großbank Credit Suisse im Jahre 2010 bereits selbst im Visier der deutschen Steuerfahndung. Schon damals haben daraufhin Hausdurchsuchungen zu diesem Anlass in deutschen Haushalten stattgefunden. Das Verfahren wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung wurde letztlich gegen die Zahlung einer Summe in Höhe von 150 Millionen Euro eingestellt.
Nun soll die Bank ihren Kunden dazu raten, ihre Steuersituation von einem Experten überprüfen zu lassen und sich möglicherweise selbst anzuzeigen.
Zeigt sich eine Person, die Steuern hinterzogen hat, selbst an, besteht die Möglichkeit, straffrei auszugehen. Eine Selbstanzeige ist ein komplexer Prozess, weswegen dringend vor überstürztem Handeln abzuraten ist. Wer dabei Fehler macht, kann trotzdem strafrechtlich belangt werden und muss mit empfindlichen Steuernachzahlungen rechnen. In jedem Falle sollte ein erfahrener Rechtsanwalt konsultiert werden.
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