GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Auch die König & Cie. Fonds, die bisher wohl eher unverschont von den Folgen der Krise blieben, sollen nun diese Folgen spüren. Welche Konsequenzen genau dies für die Anleger haben wird, lässt sich momentan nicht vorhersehen. Schlimmstenfalls könnte es zur Insolvenz von Gesellschaften kommen.
Grund für die Krise der Schifffahrtsbranche soll ein Überangebot an Transportkapazität bei einer zu kleinen Nachfrage sein. Die Charterraten der Transportschiffe sanken daraufhin immer weiter und so litten auch die Schifffonds und damit letztlich auch ihre Anleger. Die Weltwirtschaftskrise scheint somit auch im Bereich der Schifffahrt ihr Unwesen zu treiben.
Sollte die Krise wirklich Insolvenzen mit sich bringen, so könnten Anleger unter Umständen ihre komplette Anlage verlieren. Dies entspricht dem Modell der Kommanditgesellschaft. Da die Anleger Kommanditisten einer solchen Gesellschaft geworden sind, haften sie nach dem Gesetz in Höhe ihrer Anlage auch für diese. Zudem wissen viele Anleger nicht, dass der Insolvenzverwalter in einem solchen Fall auch nicht durch Gewinne gedeckte Ausschüttungen möglicherweise von ihnen zurückverlangen kann. Auch dass die erhalten Ausschüttungen aus den liquiden Mitteln anstatt aus den tatsächlichen Gewinnen kommen sollen, ist vielen Anlegern unbewusst.
Einem Anleger, dem dies alles bei seiner Zeichnung nicht ausreichend erklärt wurde, ist zu raten, sich mithilfe eines Rechtsanwaltes mit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen beschäftigen. Derartige Ansprüche können bei einer Falschberatung etwa durch Banken oder andere Anlageberater entstehen und bestehen möglicherweise sogar in Höhe der gesamten Anlage.
Einige Anlageberater sollen ihren Kunden fälschlicherweise erzählt haben, dass die zu zeichnenden Fonds genau so sicher wie ein Sparbuch seien. Auch werden bei der Anlageberatung gerade in Bezug auf die unternehmerische Beteiligung der Anleger häufig Risiken verschwiegen oder verharmlost. Die Schifffondsbeteiligung als eine solche unternehmerische Beteiligung ist weder genau so sicher wie ein Sparbuch, noch eignet sie sich aufgrund des Totalverlustrisikos zur Altersvorsorge.
Als betroffener Anleger sollten Sie sich daher schnellstmöglich an einen im Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt wenden, um eine mögliche Verjährung von Ansprüchen zu verhindern. Dieser kann Ihnen dabei helfen, (weitere) Verluste Ihres investierten Geldes abzuwenden.
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