Kassenbon: Muss ich den Beleg nach dem Kauf mitnehmen?

Mit dem Jahreswechsel ist auch die heiß diskutierte Kassenbonpflicht in Kraft getreten. Doch was hat es damit auf sich und wen betrifft diese neue Regelung? Muss ich den Beleg nach dem Kauf künftig mitnehmen?

Muss ich den Kassenbon entgegennehmen?            

Durch die neue Kassenbonpflicht sollen Manipulationen an digitalen Kassiersystemen reduziert bzw. verhindert werden. Dadurch müssen Betriebe ab sofort bei jedem Kauf einen Bon drucken und zur Verfügung stellen. Ausnahmen sind nur per Antrag in bestimmten Einzelfällen möglich. 

Dieses Angebot müssen Kunden allerdings nicht annehmen. Die neue Regelung sieht keine Pflicht der Mitnahme oder Aufbewahrung durch den Verbraucher vor. 

Wie sieht es in anderen Ländern aus? 

Anders sieht es beispielsweise in Österreich aus. Hier müssen die Kunden den Bon annehmen und bis zum Verlassen der Geschäftsräume aufbewahren. Möglich wäre sogar eine Überprüfung durch Vertreter der Abgabenbehörde. Bei Verstößen wird jedoch von Bußgeldern abgesehen. 

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