Infinus: Insolvenzverfahren über Future Business KGaA (FuBus) eröffnet

Infinus: Insolvenzverfahren über Future Business KGaA (FuBus) eröffnet GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Im November 2013 hatte es eine groß angelegte Razzia bei der Infinus-Gruppe gegeben. Anleger sollen im großen Stil um ihr Geld betrogen worden sein. Jetzt wurde bekannt, dass der Schaden sogar noch höher sein könnte als bisher angenommen.

Anlässlich der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Infinus-Mutter FuBus legte der Insolvenzverwalter bedrückende Zahlen vor. Nach einem Bericht des Handelsblatts vom 2. April bezifferte er die Gläubigerforderungen gegen die gesamte Infinus-Gruppe auf eine Milliarde Euro. Bislang wurde von 400.000 Euro ausgegangen. Betroffen seien davon rund 40.000 Anleger. Alleine die Forderungen gegen die Future Business belaufen sich demnach auf 790 Millionen Euro. Schlimmer noch: Die Aussichten für die mehr als 30.000 geschädigten Anleger ihr Geld im Insolvenzverfahren tatsächlich zurückzubekommen, stehen schlecht. Der Insolvenzverwalter prognostizierte eine Quote von etwa 20 Prozent.

Das ist zwar sogar eine vergleichbar hohe Insolvenzquote, dennoch erleiden die Anleger massive Verluste. Um dies zu verhindern, können sie parallel zum Insolvenzverfahren auch Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen. Diese können aus unterschiedlichen Gründen entstanden sein. Sollten die Anleger nicht ordnungsgemäß über die Risiken ihrer Kapitalanlage aufgeklärt worden sein, löst das den Anspruch auf Schadensersatz aus. Weiterhin kommt auch Schadensersatz aus Prospekthaftung in Betracht, d.h. die Angaben in den Verkaufsprospekten waren schon fehlerhaft. Auch der Insolvenzverwalter bezweifelte die mittel- und langfristige Rentabilität des Geschäftsmodells und die Prospektangaben. Laut dem Bericht des Handelsblatts lägen sogar Anhaltspunkte vor, dass seit 2009 die Zahlen in den Jahresabschlüssen “geschönt” worden seien.

Geschädigte Anleger können ihre Schadensersatzansprüche noch während des laufenden Insolvenzverfahrens geltend machen. Dazu sollten sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden, der die notwendigen Schritte einleiten kann.

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