Infinus Gruppe: Razzia und Betrugsverdacht

Infinus Gruppe: Razzia und Betrugsverdacht GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Wie verschiedene Medien übereinstimmend berichten, gab es am Dienstag, 5. November 2013, eine groß angelegte Razzia bei der Finanzfirmengruppe Infinus. Dabei sollen die Geschäftsräume von rund 30 Firmen in Dresden, Stuttgart, in der Nähe von Köln, Taunusstein und Salzburg sowie die Privaträume von acht Beschuldigten durchsucht worden sein. Hintergrund der Aktion soll der Verdacht auf Betrug und Schädigung von Anlegern und Investoren sein. Dabei soll es um ein Anlagevolumen von rund 400 Millionen Euro gehen und rund 25.000 Personen betroffen sein. Im Zuge der Razzia sollen umfangreiche Beweismittel sichergestellt und mehrere Personen verhaftet worden sein. Die Infinus Gruppe hat alle Vorwürfe zurückgewiesen und eine enge Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden zur Aufklärung angekündigt.

Weiter wird berichtet, dass es beim Vertrieb von Finanzprodukten zu Unregelmäßigkeiten gekommen sein soll. So sollen in den Verkaufsprospekten zu Orderschuldverschreibungen falsche Angaben zur Vermögens- und Ertragslage von Emittenten gemacht worden sein.

Bei der Razzia sollen u.a. auch die Räume der Future Business KG aA, die Infinus-Mutter, durchsucht worden sein. Infinus handelt offenbar vorwiegend mit Genussscheinen und Orderschuldverschreibungen, die durch ihre hohen Zinssätze besonders attraktiv sind. Bislang sollen Anleger ihr Geld immer rechtzeitig erhalten haben. Und auch nach der Razzia gilt die Unschuldsvermutung.

Dennoch werden etliche Anleger aufgeschreckt sein und um ihr Geld fürchten. In diesem Fall sollten sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Er kann die rechtlichen Möglichkeiten überprüfen und entsprechende Schritte einreichen. Sollte sich zum Beispiel der Verdacht erhärten, dass in den Verkaufsprospekten falsche Angaben gemacht wurden, kann das den Anspruch auf Schadensersatz begründen. Aber auch darüber hinaus können verschiedene Ansatzpunkte rechtlich geprüft werden.

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