21.11.2013 – Die Anlegerschutzgemeinschaft der Kanzleien Dr. Steinhübel Rechtsanwälte und BONTSCHEV hat am 20.11.2013 in Dresden zwei Informationsveranstaltungen für geschädigte Anleger durchgeführt. Die Veranstaltungen waren ein voller Erfolg. Jeweils ca. 160 Anleger wurden über ihre rechtlichen Möglichkeiten informiert.
Rechte und Pflichten im Insolvenzverfahren
Im Mittelpunkt der Vorträge stand das Insolvenzverfahren der Future Business KG aA. Hier erfuhren die betroffenen Anleger zuerst, dass der Insolvenzverwalter Dr. Kübler nicht automatisch alle Gläubiger berücksichtigen wird. Denn im Insolvenzverfahren bzw. in der Insolvenztabelle finden nur diejenigen Anleger Berücksichtigung, die ihre Forderung besonders anmelden. Die Anleger der Future Business KG aA sind deshalb aufgefordert, selbst aktiv zu werden.
Weitere Insolvenzverfahren im Konzern
Wichtig ist, dass zwischen den verschiedenen emittierenden Gesellschaften im Konzern strikt zu unterscheiden ist. Das bedeutet z.B., dass die Anleger der PROSAVUS AG ihre Forderungen in einem anderen Insolvenzverfahren anmelden müssen. Gleiches gilt für die ecoConsort AG, bei der am 19.11.203 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet wurde.
Unterschiedliche insolvenzrechtliche Behandlung der Anlageformen
Die Information, dass den verschiedenen Anlageformen der Future Business KG aA im Insolvenzverfahren eine unterschiedliche Behandlung droht, verursachte großes Erstaunen. Die Orderschuldverschreibungen werden im Insolvenzverfahren besser gestellt als z.B. die nachrangigen Darlehen und Genussrechte. Die Anleger der beiden letztgenannten Anlageformen dürften in der Insolvenztabelle nur dann Berücksichtigung finden, wenn sie mit Hilfe eines Fachanwaltes für Bank- und Kapitalmarktrecht ihre Forderungen anmelden.
Schadensersatzansprüche
Die Anlegerschutzgemeinschaft Dr. Steinhübel Rechtsanwälte und Anwaltskanzlei BONTSCHEV zeigte auch auf, dass den betroffenen Anlegern regelmäßig Schadensersatzansprüche zustehen dürften. Es wurden u.a. Ansprüche aus Anlageberatung, Prospekthaftung und Delikt erörtert. Die Anleger der Future Business KG aA erhielten den Hinweis, dass die Identifizierung der richtigen Anspruchsgegner nicht nur von der rechtlichen Haftungssituation abhängig ist, sondern auch wirtschaftliche Überlegungen anzustellen sind. Hier wird in der Folgezeit auch an eventuelle Haftpflichtversicherungen zu denken sein.
Komplexe Rechtssituation
Die rechtliche Situation im Insolvenzverfahren ist schon deshalb extrem komplex, da die Future Business KG aA mehrere hundert Emissionen getätigt hat. Dies dürfte im Insolvenzverfahren zu weiteren, noch nicht überschaubaren Problemen führen. Bemerkenswert ist auch, dass oft gleich mehrere Familienmitglieder von der Pleite der Future Business KG aA betroffen sind. Die Anlegerschutzgemeinschaft der Kanzleien Dr. Steinhübel Rechtsanwälte und BONTSCHEV vertritt deshalb nicht selten Familien, denen der Verlust des gesamten Vermögens droht.
Die auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzleien Dr. Steinhübel Rechtsanwälte und die Anwaltskanzlei Bontschev sind zugunsten der INFINUS-Anleger eine Kooperation eingegangen und haben eine überregionale Anlegergemeinschaft gegründet. Die Bündelung von Know-How und der Standortvorteil der Anwaltskanzlei Bontschev mit Sitz in Dresden ermöglicht den Betroffenen eine optimale Interessenwahrnehmung.
Dr. Steinhübel Rechtsanwälte
Rechtsanwalt Dr. Heinz O. Steinhübel,
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Konrad-Adenauer-Str. 9, 72072 Tübingen
Telefon (07071) 9 75 80-0, Fax (07071) 9 75 80-60
www.kapitalmarktrecht.de , kanzlei@kapitalmarktrecht.de
Über Dr. Steinhübel Rechtsanwälte:
Dr. Steinhübel Rechtsanwälte ist schwerpunktmäßig im Kapitalanlagerecht tätig. Neben institutionellen Investoren vertritt die Kanzlei vor allem Privatanleger, die durch den Erwerb einer Kapitalanlage einen finanziellen Schaden erlitten haben. Typische Anlageprodukte sind insoweit alle Wertpapierarten, (geschlossene) Fondbeteiligungen (Medien-, Schiffs-, LV- und Immobilienfonds etc.), sog. “Schrottimmobilien” und (atypisch) stille Beteiligungen. Rechtsanwalt Dr. Steinhübel zählt seit vielen Jahren zu den erfolgreichen Anlegerschutzanwälten. Die Zeitschrift “FOCUS” (24/2000) nahm ihn bereits im Jahr 2000 in ihre Liste der Spezialisten für Kapitalanlagerecht auf. Die Zeitschrift “Capital”(07/2008) listete ihn als Experten im Bankrecht.
Anwaltskanzlei BONTSCHEV
Rechtsanwältin Kerstin Bontschev
Fachanwältin für Steuerrecht und für Bank- und Kapitalmarktrecht
Königstraße 11, 01097 Dresden
Telefon (0351) 21 52 025-0, Fax (0351) 21 52 025-5
www.bontschev.de , kanzlei@bontschev.de
Über die Anwaltskanzlei Bontschev:
Die in Dresden ansässige Anwaltskanzlei Bontschev ist spezialisiert auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Steuer-und Immobilienrecht. Kerstin Bontschev, Fachanwältin für Steuerrecht sowie für Bank- und Kapitalmarktrecht, ist Vorstandsmitglied der Rechtsanwaltskammer Sachsen und nimmt im Rahmen ihrer Tätigkeit für die DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V.) Aktionärsinteressen auf Hauptversammlungen wahr.
Über Dr. Steinhübel Rechtsanwälte:
Dr. Steinhübel Rechtsanwälte ist schwerpunktmäßig im Kapitalanlagerecht tätig. Neben institutionellen Investoren vertritt die Kanzlei vor allem Privatanleger, die durch den Erwerb einer Kapitalanlage einen finanziellen Schaden erlitten haben. Typische Anlageprodukte sind insoweit alle Wertpapierarten, (geschlossene) Fondbeteiligungen (Medien-, Schiffs-, LV- und Immobilienfonds etc.), sog. “Schrottimmobilien” und (atypisch) stille Beteiligungen.
Rechtsanwalt Dr. Steinhübel zählt seit vielen Jahren zu den erfolgreichen Anlegerschutzanwälten. Die Zeitschrift “FOCUS” (24/2000) nahm ihn bereits im Jahr 2000 in ihre Liste der Spezialisten für Kapitalanlagerecht auf. Die Zeitschrift “Capital”(07/2008) listete ihn als Experten im Bankrecht.
Kontakt:
Dr. Steinhübel Rechtsanwälte
Dr. Heinz O. Steinhübel
Konrad-Adenauer-Str. 9
72072 Tübingen
07071-975800
kanzlei@kapitalmarktrecht.de
http://www.kapitalmarktrecht.de