GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Verwaltungsgesellschaft berichtet von der Planung eines Maßnahmenpakets, nach welchem der Handel mit Fondspolicen eingestellt werden solle. Viele der Anleger, die Anteile an der Prorendita VIER Ideenkapital gezeichnet haben, scheinen gegenwärtig Schreiben zu erhalten, in denen sie über die anscheinend schlechte wirtschaftliche Situation ihrer Anlage informiert werden. Nach der Fondsgesellschaft solle eine bessere wirtschaftliche Entwicklung abgewartet werden.
Die fünf Prorendita Fonds wollten die Beiträge der Versicherungsnehmer begleichen und dafür mit den Policen nach deren Belieben Handel treiben können oder die Versicherungsleistung einfordern. Sie legten Geld in “gebrauchte” Policen britischer Kapitallebensversicherungen an.
Die Finanzkrise soll die britischen Lebensversicherer wohl zu einer Reduzierung der Rückkaufswerte der Policen und einer Verringerung der Versicherungszahlungen am Ende der Laufzeit bewegt haben. Dies könnte die Prognose zahlreicher dieser Fonds, nach den aktuellen Erkenntnissen – wohl insbesondere des Prorendita VIER – unter Umständen zu Ungunsten der betroffenen Anleger beeinflusst haben.
Für die Anleger der fünf Lebensversicherungsfonds “Ideenkapital Prorendita Britische Leben 1 – 5” kommen im Falle einer fehlerhaften Anlageberatung möglicherweise Schadenersatzansprüche gegen die beratenden Institute in Betracht. Anleger sind somit nicht schutzlos gestellt.
Oftmals wurden die Anleger von den Beratern der Institute nicht richtig über die mit der Anlage verbundenen Risiken aufgeklärt. So soll Anlegern in zahlreichen Fällen verschwiegen worden sein, dass es sich vorliegend um eine gesellschaftliche Beteiligung handelt. Betroffenen Anlegern ist es daher zu empfehlen, ihre Beteiligung an dem Lebensversicherungsfonds Prorendita VIER von einem, im Kapitalmarktrecht tätigen Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Wenn die beratenden Institute nicht über die ihnen zufließenden Provisionen und Rückvergütungen informiert haben, kann hierin eine Pflichtverletzung liegen, welche zu einem Schadenersatzanspruch des Anlegers führen kann.
Dabei sollten sich die Anleger jedoch nicht zu viel Zeit lassen, da für viele dieser Schadenersatzansprüche die Verjährung drohen kann. Anleger sollten einen erfahrenen Rechtsanwalt zu Rate ziehen.
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